Ergänzungsstudien
Lehrangebot
Module „Körper - Stimme - Kommunikation“
Profilstudien
Informationen und Studiendokumente
Umfang
Die Ergänzungsstudien umfassen gemäß § 7 Abs. 1 Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) vom 19. Januar 2022 in den Studiengängen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung:
Studiengang | Umfang (Leistungspunkte) | Zentrale Studienberatung |
---|---|---|
Lehramt an Grundschulen | 10 | Aufbau des Studiums |
Lehramt Sonderpädagogik | 10 | Aufbau des Studiums |
Lehramt an Oberschulen | 20 | Aufbau des Studiums |
Lehramt an Gymnasien | 20 | Aufbau des Studiums |
Lehramt an berufsbildenden Schulen | 10 | Aufbau des Studiums |
Fachübergreifende Pflichtmodule
Für alle Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig mit Studienbeginn ab WiSe 2022/23 sind folgende fachübergreifende Pflichtmodule festgelegt:
Modulnummer | Modultitel | Umfang | Info |
---|---|---|---|
30-STE-KSK-I | Körper – Stimme – Kommunikation I | 3 LP | zu KSK |
30-STE-KSK-II | Körper – Stimme – Kommunikation II | 2 LP | zu KSK |
30-STE-PS4-05 | Medienbildung und politische Bildung in der Schule | 5 LP | siehe unten |
Summe: | 10 LP |
In den Studiengängen
- Lehramt an Grundschulen,
- Lehramt Sonderpädagogik sowie
- Lehramt an berufsbildenden Schulen
wird mit Belegung dieser Pflichtmodule der in der LAPO I für die Ergänzungsstudien festgelegte Umfang (10 LP) vollständig erfüllt.
Wahlmodule
Die verbleibenden für die Ergänzungsstudien vorgesehenen Leistungspunkte können sich verteilen auf
- Module der Profilstudien (Beachten Sie hierzu bitte die Anforderung, „Inhalte der politischen Bildung und Medienbildung“ zu belegen.)
- Wahlmodule der Fakultäten (siehe Studienordnungen und zuständige Studienbüros) sowie
- Module des Sprachenzentrums
D.h. anstelle der Wahlmodule des ZLS können Studierende im Rahmen der Ergänzungsstudien auch Module der Fächer sowie Sprachmodule wählen, z. B. Latein (insbesondere für die Lehramtsfächer Geschichte und evangelische Religion) oder moderne Fremdsprachen. Die Angebote ergeben sich aus den Studien- und Prüfungsordnungen der Fächer. Die Einschreibung wird über die Fächer und Fakultäten bzw. über das Sprachenzentrum geregelt.
30-STE-PS4-05: Medienbildung und politische Bildung in der Schule
Um den Pflichtbereich „Politische Bildung und Medienbildung“ abzudecken, ist grundsätzlich das Modul 30-STE-PS4-05: „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“ zu belegen.
Pflichtbereich „Politische Bildung und Medienbildung“ (LAPO I 2022)
Seit der Lehramtsprüfungsordnung I vom 19. Januar 2022 (gültig seit 01.02.2022) gehören - neben Fächern, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktischen Studien - politische Bildung und Medienbildung explizit zum Studienumfang der Lehramtsstudiengänge. Die Bearbeitung von Inhalten der politischen Bildung und Medienbildung ist mit einem Arbeitsaufwand in der Wertigkeit von mindestens 5 Leistungspunkten zu belegen. (§ 6 Abs. 6 LAPO I 2022)
Übergangsregelungen
„Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die spätestens für den Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, ist die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 […] anzuwenden. Dies gilt auch für Antragstellerinnen und Antragsteller nach Satz 1, die nach § 20 Absatz 2 einen versäumten Prüfungsbestandteil nachholen oder nach § 21 Absatz 1 eine Wiederholungsprüfung ablegen.“ (§ 121 LAPO I 2022)
Bei der Frage, ob die LAPO I 2012 (ohne die Anforderung „politische Bildung und Medienbildung“) oder LAPO I 2022 (mit der Anforderung „politische Bildung und Medienbildung“) anzuwenden ist, kommt es darauf an, für welchen Prüfungszeitraum die Zulassung zur Staatsprüfung erfolgt. Es kommt nicht darauf an, wann genau das Studium aufgenommen wurde, ob/wann ein Fachwechsel vorgenommen wurde oder ob die Regelstudienzeit eingehalten wurde.
Zur Orientierung: Insofern die Regelstudienzeit* eingehalten wird,
- gilt die LAPO I 2012 (ohne die Anforderung „politische Bildung und Medienbildung“) rechnerisch für Studierende, die ihr Studium (spätestens) zum WiSe 2021/22 aufnahmen, d.h. bevor die novellierte LAPO I 2022 in Kraft trat. (siehe Tabelle)
- gilt die LAPO I 2022 (mit der Anforderung „politische Bildung und Medienbildung“) rechnerisch für Studierende, die ihr Studium im SoSe 2022 oder später aufnahmen.
* Regelstudienzeiten:
- Studiengang Lehramt an Grundschulen: 8 Semester
- Studiengang Lehramt an Oberschulen: 9 Semester
- Studiengang Lehramt Sonderpädagogik: 10 Semester
- Studiengang Lehramt an Gymnasien: 10 Semester
Semester | Zähler |
---|---|
WiSe 2021/22 | 1 |
SoSe 2022 | 2 |
WiSe 2022/23 | 3 |
SoSe 2023 | 4 |
WiSe 2023/24 | 5 |
SoSe 2024 | 6 |
WiSe 2024/25 | 7 |
SoSe 2025 | 8 |
WiSe 2025/26 | 9 |
SoSe 2026 | 10 |
Modulwahl/Äquivalenzregelung
Um den Pflichtbereich „Politische Bildung und Medienbildung“ abzudecken, ist grundsätzlich das Modul 30-STE-PS4-05: „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“ zu belegen.
Alternativ zum Modul 30-STE-PS4-05 werden folgende Module auf den Pflichtbereich „Politische Bildung und Medienbildung“ angerechnet:
- 30-STE-PS4-01: „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule“;
- 30-STE-PS4-02: „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule – Aufbaumodul“
- 30-STE-PS4-03: „Schule in der Mediengesellschaft“ sowie
- 30-STE-PS4-04: „Demokratische Schulkultur und Demokratiepädagogik“,
insofern
- sich die Vorlesung im Modul 30-STE-PS4-05 mit anderen Pflichtveranstaltungen Ihrer Fächer zeitlich überschneidet; oder
- die Platzkapazitäten im Modul 30-STE-PS4-05 nicht ausreichen und Sie keinen Platz erhalten; oder
- Sie bis einschließlich SoSe 2023 eines der drei genannten Module bereits belegt haben.
Moduleinschreibung
Die Einschreibung in die Module der Ergänzungsstudien erfolgt über TOOL. Die Modulanmeldung bedeutet gleichzeitig die Anmeldung zur Modulprüfung. Ihre Modulbelegungen können Sie einsehen über TOOL > Beleginfo.
Die Einschreibung in Module aus dem Bereich der fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen erfolgt über ein gesondertes Einschreibverfahren.
Abmeldung von Modulen
Bis vier Wochen vor Ende der Lehrveranstaltungszeit (siehe Akademisches Jahr) können Sie sich selbständig über TOOL von Modulen und damit der Modulprüfung wieder abmelden: TOOL > Beleginfo > Modul > Belegstatus ändern in „nicht bestätigt“ > Speichern.
Nach Ablauf der o. g. Abmeldefrist ist ein Rücktritt von Prüfungen nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Schriftform und der schriftlichen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss*:
pruefungsausschuss_zls(at)uni-leipzig.de
* Rechtsgrundlagen: § 5 Abs. 2 Satz 3 Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
Belegdaten in TOOL und AlmaWeb
Die Belegdaten der Module des ZLS werden erst nach Ablauf der Abmeldefrist von TOOL nach AlmaWeb übertragen.
Da andere Fakultäten diese Übertragung mitunter zu einem früheren Zeitpunkt durchführen, erscheint Ihre Modulübersicht entsprechend „unvollständig”.
Wenn Sie sich Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder beim Wechsel von einer anderen Universität/Hochschule als Module aus dem Bereich der Ergänzungsstudien anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte per Mail an den Prüfungsausschuss des ZLS:
pruefungsausschuss_zls(at)uni-leipzig.de
- Geben Sie in Ihrer Mail bitte ausdrücklich Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an.
- Fügen Sie zudem bitte einen Nachweis der betreffenden Studienleistungen (Screenshot/Scan) als Anhang bei und spezifizieren Sie, welche Module Sie mit welchem Leistungspunkteumfang anerkannt haben möchten.
Bitte beachten Sie: Ab dem Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 ist die Bearbeitung von Inhalten der politischen Bildung und Medienbildung mit einem Arbeitsaufwand in der Wertigkeit von mindestens 5 Leistungspunkten nachzuweisen. (§ 6 Abs. 6 LAPO I 2022) In der Regel wird hierfür das Modul „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“ (30-STE-PS4-05) belegt. Der Nachweis kann jedoch auch durch Anerkennung vergleichbarer Leistungen erbracht werden.
Rechtsgrundlagen
"Die Hochschule rechnet Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht worden sind, auf Antrag auf das Studium an, es sei denn, es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. […] Über die Anrechnung und die Feststellung der Gleichwertigkeit entscheidet die […] vorgesehene Stelle." (§ 36 Abs. 9 SächsHSG vom 31.05.2023)
Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I)
- Die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) finden Sie in der Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen (REVOSax)
Lehramt an Grundschulen
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Modulbeschreibungen und Studienverlaufsplan) für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Lehramt an Oberschulen
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Oberschulen (ehem. Mittelschulen) informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Oberschulen (ehem. Mittelschulen), Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Modulbeschreibungen und Studienverlaufsplan) für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Oberschulen (ehem. Mittelschulen), Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Lehramt Sonderpädagogik
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Modulbeschreibungen und Studienverlaufsplan) für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Lehramt an Gymnasien
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Modulbeschreibungen und Studienverlaufsplan) für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Integrierten Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Deutsch/Französisch finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen informieren das Institut für Wirtschaftspädagogik und die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Modulbeschreibungen und Studienverlaufsplan) für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, Vierter Teil: fachübergreifende Pflichtmodule finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Bewertung von Prüfungsleistungen in den Modulen der Ergänzungsstudien
Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Ergänzungsstudien werden entweder benotet oder mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet.
Die Module, in denen Prüfungsleistungen nicht benotet werden, sondern mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet werden, sind gem. § 13 Abs. 7 PO im Zweiten (Bildungswissenschaften), Dritten (Fächer) bzw. Vierten Teil (Ergänzungsstudien) der Prüfungsordnung zu benennen. Die Module, in denen die Prüfungsleistung nicht benotet, sondern mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet werden, nennt § 3 Abs. 3 PO Vierter Teil.
Die Bewertungen der Prüfungsleistungen in den Modulen der Ergänzungsstudien gehen nicht in die Ermittlung der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein. (vgl. § 16 LAPO I) Für den Erwerb der Leistungspunkte des jeweiligen Moduls ist allein entscheidend, dass die entsprechende Prüfungsleistung mit „bestanden“ bzw. mind. der Note 4,0 bewertet wurde.
Modulnummer | Modultitel | Bewertung |
---|---|---|
30‑STE‑KSK | „Körper – Stimme – Kommunikation“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS1‑01 | „Kulturelles Lernen – Ästhetische Bildung“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS1‑02 | „Varieté der Vielfalt: Ästhetisches Lernen in Sprache, Spiel, Bewegung, Kunst“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS2‑01 | „Mit Heterogenität umgehen – Integration, Inklusion, Begabungsförderung“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS3‑01 | „Bewegte Schule“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30-STE-PS4-01 | „Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule“ | benotet |
30-STE-PS4-02 | „Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule – Aufbaumodul“ | benotet |
30‑STE‑PS4‑03 | „Schule in der Mediengesellschaft“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30-STE-PS4-04 | „Demokratische Schulkultur und Demokratiepädagogik“ | benotet |
30-STE-PS4-05 | „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30-STE-PS5-01 | „Internationalisierung der schulischen Bildung“ | benotet |
30-STE-PS5-02 | „Internationalisierung der schulischen Bildung“ | benotet |
30‑STE‑WA | „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
Häufig gestellte Fragen
Im Rahmen der Ergänzungsstudien können neben den Modulen der Profilstudien auch Wahlmodule der Fakultäten belegt werden. Welche Module sind damit gemeint?
Wahlmodule der Fakultäten sind Module, die nicht bereits Pflichtbestandteil Ihrer Fächer sind. (vgl. oben: Fachübergreifende Pflichtmodule / Wahlmodule) Welche Module dies genau sind und wie die Einschreibung erfolgt, erfragen Sie bitte bei den Studienbüros der Fakultäten.
Eine Lehrveranstaltung eines Moduls der Ergänzungsstudien findet zur selben Zeit statt wie eine Pflichtlehrveranstaltung meines Fachs. Was kann ich tun?
In den Lehramtsstudiengängen sind im Laufe des Studiums Ergänzungsstudien im Umfang von insg. 10 bzw. 20 LP zu belegen. Insofern eine Lehrveranstaltung eines Moduls aus dem Bereich der Ergänzungsstudien zur selben Zeit stattfindet wie eine Pflichtlehrveranstaltung Ihres Fachs, empfiehlt sich, ein anderes Modul aus dem Bereich der Ergänzungsstudien zu belegen oder die Belegung in einem anderem Semester zu planen.
Ich habe Fragen zu einem bildungswissenschaftlichen Modul (05-BWI-01, 05-BWI-02, 05-BWI-03, 05-BWI-04, 05-BWI-05, 05-BWI-06, 05-BWI-07). Wo finde ich hierzu Informationen?
Informationen zu bildungswissenschaftlichen Modulen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät.
Fragen zu bildungswissenschaftlichen Modulen richten Sie bitte an das Studienbüro der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät.
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Kontakt
Fragen zum Lehrangebot in den Ergänzungsstudien und zur Einschreibung richten Sie bitte an den Studienkoordinator Veit Polowy. Bitte verwenden Sie bei Anfragen Ihre studentische Mailadresse und geben Sie immer Ihre Matrikelnummer an.
Bei Fragen und Anliegen in Bezug auf
- Praktikum im Lehramt
- Gesundheit und Pflege
- Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH/S)
- Wissenschaftliche Ausbildung von Lehrkräften (wAL)
wenden Sie sich bitte an die jeweils Verantwortlichen.