Aufgrund der starken Belastung der Stimme im Berufsalltag von Lehrkräften wird ein phoniatrisches Gutachten für alle Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig verbindlich vorausgesetzt.

Stimmliche Belastung im Lehramt

Wer sich in einen Lehramtsstudiengang einschreibt, sollte sicher sein, dass die stimmlich-sprecherischen Voraussetzungen für diesen Sprechberuf erfüllt werden.

Lehrer:innen sind während ihres gesamten Berufslebens einer außergewöhnlichen stimmlichen und sprecherischen Belastung ausgesetzt. Das betrifft sowohl den zeitlichen Umfang als auch die oftmals ungünstigen akustischen Bedingungen, unter denen sie zu sprechen haben. Somit stellt eine uneingeschränkte Stimm- und Sprechfunktion eine Schlüsselqualifikation für den Lehrberuf dar.

An der Universität Leipzig ist daher ein phoniatrisches Gutachten als eine Art Risikoberatung verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung für alle Lehramtsstudiengänge. Es muss mit der Erklärung über die Annahme des Studienplatzes beim Studierendensekretariat der Universität Leipzig eingereicht werden und darf in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein.

Ein phoniatrisches Gutachten wird vom Facharzt bzw. von der Fachärztin für Phoniatrie und Pädaudiologie (auch: Facharzt/-ärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen) oder vom Facharzt bzw. von der Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit der Subspezialisierung Stimm- und Sprachstörungen ausgestellt. Das Gutachten kann also sowohl in phoniatrischen Abteilungen von HNO-Kliniken als auch bei niedergelassenen Fachärztinnen und -ärzten eingeholt werden.

Gutachten, die ausschließlich von einer logopädischen Praxis ausgestellt werden, sind nicht ausreichend.

Es wird gewöhnlich auf der Grundlage der folgenden Untersuchungen erstellt:

  • HNO-Spiegelstatus
  • Videolaryngostroboskopie
  • Audiometrie
  • Sprachstatus
  • Stimmstatus:
    • Stimmklang (Rauigkeit, Behauchtheit, Heiserkeit)
    • Stimmgebung
    • mittlere Sprechstimmlage ungespannt
    • mittlere Sprechstimmlage gespannt
    • Stimmstärke
    • Stimmeinsatz
    • Stimmumfang
    • Schwelltonvermögen
    • Tonhaltedauer
    • Stimmprofil
  • Stimmumfangsprofil (Stimmfeld)
  • Artikulation
  • Reintonaudiometrie

Sollte es zu Auffälligkeiten kommen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Stimm- und Sprechberatung der Universität Leipzig (sprechberatung@uni-leipzig.de), um das weitere Vorgehen abzuklären und ggf. ergänzende Untersuchungen durchzuführen.

Das Gutachten ist kostenpflichtig.
Der Preis für ein phoniatrisches Gutachten wird vom untersuchenden fachärztlichen Personal in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) festgelegt. In Sachsen bewegt er sich in der Regel zwischen 100 und 150 Euro. Diese Kosten werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.

Das phoniatrische Gutachten muss spätestens mit der Erklärung über die Annahme eines Lehramtsstudienplatzes beim Studentensekretariat eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass das Gutachten nicht älter als zwei Jahre sein darf.

Sollte es in den Untersuchungen zur Erstellung des phoniatrischen Gutachtens zu Auffälligkeiten gekommen sein, die dazu führten, dass das Gutachten negativ ausgefallen ist oder verweigert wurde, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit der Stimm- und Sprechberatung der Universität Leipzig (sprechberatung(at)uni-leipzig.de), um das weitere Vorgehen abzuklären und ggf. ergän-zende Untersuchungen durchführen zu lassen.

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