Wir haben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zu den KSK-Modulen zusammengestellt. Sollte Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Das aktuelle Lehrangebot für die Module „Körper – Stimme – Kommunikation I“ (30-STE-KSK-I) sowie „Körper – Stimme – Kommunikation II“ (30-STE-KSK-II) finden Sie im Lehrangebotsverzeichnis für die Ergänzungsstudien.
- Die KSK-Module gehen über zwei Semester, d. h. dass KSK II in der Regel in einem Folgesemester besucht wird. Ein kleines Kontingent an Aufbau-Veranstaltungen wird jeweils auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten, so dass es ggf. auch möglich ist, KSK I und KSK II innerhalb eines Semesters abzuschließen.
- Im Studienverlaufsplan wird folgende Empfehlung für KSK I ausgesprochen:
- Höheres Lehramt an Gymnasien: ab dem 2. oder 3. Semester
- Lehramt an Oberschulen: ab dem 2. oder 3. Semester
- Lehramt an Grundschulen: ab dem 5. Semester
- Lehramt Sonderpädagogik: ab dem 2. Semester
- Lehramt an Berufsbildenden Schulen: ab dem 6. Fachsemester
- Sie können das Modul jedoch auch in einem anderen Semester belegen.
Modul „Körper – Stimme – Kommunikation“ (30‑STE‑KSK)
Das Modul „Körper – Stimme – Kommunikation“ (30-STE-KSK) gliederte sich – nach „alter Struktur“ – in die beiden Teile:
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30-STE-KSK.VÜ01: „Aspekte der Sprech-, Hör- und Verstehenstätigkeit im Lehrerberuf (Sprecherziehung)“ sowie
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30-STE-KSK.SE01: „Verbale und nonverbale Kommunikation“.
Das Modul „Körper – Stimme – Kommunikation“ (30-STE-KSK) wurde im WiSe 2022/23 ersetzt durch die beiden Module
- „Körper – Stimme – Kommunikation I“ (30-STE-KSK-I) sowie
- „Körper – Stimme – Kommunikation II“ (30-STE-KSK-II).
Vervollständigung der Modulbelegung (Modulvariante A)
Studierende, die erst einen der beiden Modulteile nach „alter“ Struktur und damit das Modul 30-STE-KSK („Modulvariante A“) „unvollständig“ belegt (oder einen Modulteil vom Prüfungsamt anerkannt bekommen) haben, können ihre Modulbelegung vervollständigen durch Belegung des Moduls 30-STE-KSK-I.
Die Belegung des Moduls 30-STE-KSK-I wird auf den jeweils noch offenen Teil des „alten“ Moduls 30-STE-KSK angerechnet.
Vervollständigung der Modulbelegung (Modulvariante B)
Die neu strukturierten Lehrveranstaltungen wurden als Pilot im WiSe 2021/22 und SoSe 2022 im Rahmen des „alten“ Moduls 30-STE-KSK (mit den zugehörigen Veranstaltungsnummern 30-STE-KSK.VÜ01 und SE01) als „Modulvariante B“ angeboten:
Lehrveranstaltungstitel | Veranstaltungsnummern | Veranstaltungsnummern |
„Grundlagen der Sprecherziehung und Kommunikationspraxis für das Lehramt“ | 30-STE-KSK.VÜ01a…d | 30-STE-KSK.VÜ01ba…cp |
„Kommunikationspraxis“ | 30-STE-KSK.SE01a…c | 30-STE-KSK.SE01ba…bd |
„Schwerpunktbasierte Sprecherziehung“ | 30-STE-KSK.SE02a…f | 30-STE-KSK.SE01ca…ch |
Studierende, die die „Grundlagen“ belegt haben, können ihre Modulbelegung vervollständigen durch Belegung des Moduls „Körper – Stimme – Kommunikation II“ (30-STE-KSK-II), das die beiden Seminare „Kommunikationspraxis“ und „Schwerpunktbasierte Sprecherziehung“ umfasst.
Der Lehrberuf ist ein stimmintensiver und kommunikativer Beruf. Berufsadäquate stimmlich-sprecherische und kommunikative Leistungsfähigkeit lassen sich nur durch regelmäßige Übungen über einen längeren Zeitraum entwickeln.
Die Übungen zur Ausbildung des stimmlich-sprecherischen und kommunikativen Verhaltens erfolgen nach dem Prinzip zunehmender Komplexität. Nur bei kontinuierlichem Üben unter fachwissenschaftlicher Anleitung ist optimiertes und damit ergebnisorientiertes Arbeiten möglich.
Sollten Sie einen Teil Ihres Studiums an einer anderen Einrichtung absolviert oder bereits anderweitig Seminare zu den Themen der KSK-Module besucht haben, können die erbrachten Leistungen in Absprache mit der Modulverantwortlichen (Dr. Finke) oder einem der beiden Fachberater (Herr Hoffmann und Herr Nawka) angerechnet werden. Kommen Sie dafür direkt in die Sprechstunde. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Studierende der Hochschule für Musik und Theater (Bachelor/Master)
Vorlage des Nachweises über den Einzelunterricht an der Hochschule für Musik und Theater (Original und Kopie) sowie der Teilnahmebestätigung zu den Vorlesungen. - Lehramtsstudierende anderer Universitäten und Hochschulen
Nachweis über erbrachte Leistungen: Zeugnis, Teilnahmebestätigung mit Angabe der Anzahl der Semesterwochenstunden (Original und Kopie). - Studierende mit anderen Abschlüssen
Zeugnisse/Zertifikate mit Angaben zu Inhalt und Anzahl der Semesterwochenstunden (Original und Kopie).
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In den Studiengängen für das Lehramt im Fach Musik ist das Modul „Körper – Stimme – Kommunikation (Schulmusik)“ (31‑MUS‑5016) an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) verbindlich zu belegen. Im Rahmen des Moduls 31‑MUS‑5016 werden die Vorlesungen „Häufige Stimm-, Sprach- u. Sprechstörungen" (2 h) sowie „Faktoren der Sprechwirkung im Lehrerberuf, Teil II Rhetorik“ (2 h) besucht, die an der Universität Leipzig (UL) im Rahmen des dortigen Moduls „Körper – Stimme – Kommunikation I“ (30‑STE‑KSK‑I) angeboten werden. In den Vorlesungen erhalten Sie eine personalisierte Teilnahmebescheinigung bzw. Unterschrift in Ihrem Studienbuch (dieses also bitte zur Vorlesung mitbringen) zur Vorlage an der Hochschule für Musik und Theater. Sollten Sie eine nicht personalisierte Teilnahmebescheinigung aus einem vergangenem Semester besitzen, melden Sie sich bitte mit dieser in der Sprechstunde der Bereichsleiterin, Dr. Clara Luise Finke. Die übrigen Veranstaltungen im Modul 31‑MUS‑5016 – Sprecherziehung, Präsenztraining, Bewegungsgestaltung und Ensemblepraxis – sind auf die Anforderungen der Musikpädagogik zugeschnitten und finden an der HMT statt.
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Wird das Modul 30-STE-KSK-I an der Universität Leipzig belegt, ist eine Anrechnung an der HMT leider nicht möglich.
Wenn Sie von einem Bachelor/Master-Lehramtsstudiengang zum Staatsexamen wechseln wollen, müssen Sie das Modul KSK I „Grundlagen der Sprecherziehung und Kommunikationspraxis“ belegen. Die Lehrveranstaltung „Sprecherziehung“ aus Ihrem Bachelor/Master-Studium wird Ihnen für KSK II angerechnet. Bitte melden Sie sich dafür in der Sprechstunde des Fachberaters Sprecherziehung, Thomas Hoffmann, oder bei der Bereichsleiterin, Dr. Clara Luise Finke.
Die Einschreibung erfolgt für jedes KSK-Modul über TOOL. Für KSK I melden Sie sich über die Gruppenübung an; für KSK II einmalig über die beiden Aufbau-SÜs. Es wird empfohlen, KSK II in einem Folgesemester nach KSK I zu belegen. In Einzelfällen ist es jedoch auch möglich, KSK II in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit des gleichen Semesters zu belegen, in dem KSK I absolviert wird.
Da die Einschreibung online erfolgt, ist sie unabhängig von Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort jederzeit möglich. Darüber hinaus können Sie sich auch von einer Vertrauensperson einschreiben lassen.
Sollten Sie in diesem Semester, über die reguläre Einschreibung, keinen Platz für die KSK-Module erhalten haben, können Sie sich über ein entsprechendes Online-Formular auf den Seiten des Lehrangebots um einen frei gewordenen Platz bewerben. Bei Fragen zum Online-Formular wenden Sie sich bitte an den Studienkoordinator Herrn Veit Polowy.
Da das Seminarangebot der KSK-Module umfangreich ist, ist eine bevorzugte Einschreibung nicht vorgesehen.
Sollten Sie in diesem Semester, über die reguläre Einschreibung, keinen Platz für die KSK-Module erhalten haben, können Sie sich über ein entsprechendes Online-Formular auf den Seiten des Lehrangebots um einen frei gewordenen Platz bewerben.
Bei Fragen zum Online-Formular wenden Sie sich bitte an den Studienkoordinator Herrn Veit Polowy.
Wenn Sie nicht mehr am Modul „Körper – Stimme – Kommunikation“ teilnehmen möchten, können Sie sich bis zum Ablauf der regulären Abmeldefrist (vier Wochen vor Ende der Lehrveranstaltungszeit) selbstständig über TOOL abmelden. (Beleginfo > Belegstatus ändern in „nicht bestätigt“ > Speichern) Den jeweiligen Abmeldezeitraum finden Sie in TOOL > Beleginfo.
Nach Ablauf der regulären Abmeldefrist werden die Belegdaten von TOOL nach AlmaWeb übertragen. (Erst dann wird Ihre Modulanmeldung in AlmaWeb angezeigt.) Eine nachträgliche Abmeldung ist dann nur noch über das Prüfungsamt möglich.
Ausführliche Informationen zum phoniatrischen Gutachten erhalten sie hier.
Das phoniatrische Gutachten legen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen für einen Lehramtsstudienplatz beim Studierendensekretariat vor.
Weitere Informationen finden Sie hier (Spezielle Zugangsvoraussetzungen) und hier (Bewerbung für ein Lehramtsstudium).