KSK I ist das erste Modul von „Körper – Stimme – Kommunikation“. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Inhalte und Schwerpunkte, sowie detaillierte Informationen zu den Lehrveranstaltungen, die dieses Modul umfasst.
Modul KSK I, Grundlagen der Sprecherziehung und Kommunikationspraxis für das Lehramt
KSK I bietet eine Vielzahl von Methoden und praxisrelevanten Übungen, basierend auf theoretischen Inhalten im Rahmen der Vorlesung, die in der Gruppenübung praktisch erprobt und umgesetzt werden. Ziel ist es, stimmlich-sprecherische Kompetenzen zur Gesunderhaltung der Stimme im sprechintensiven Beruf zu erwerben und auszubauen sowie einen umfangreichen Überblick zu kommunikationsspezifischen Themen zu erwerben, der es Ihnen ermöglicht, einzelne Aspekte individuell zu vertiefen. Hierbei werden alle Bereiche schulischer Kommunikation berücksichtigt: Es wird ein breiter Bogen von rhetorischem Handwerkszeug, nonverbaler Kommunikation über Gesprächsführung, Kommunikationspsychologie und Stressprophylaxe hin zu Classroom-Management und Persönlichkeitsentwicklung geschlagen. Durch Videofeedback, Reflexionen und erfahrene Selbstwirksamkeit werden die Modulinhalte zugleich anwendbar für die Schulpraxis.
Lehrveranstaltungen
KSK I hat einen Umfang von 3 LP. Die Grundlagen-VÜ setzt sich zusammen aus einer Vorlesung (drei Einzeltermine à 90 Minuten) und einer Gruppenübung (wöchentlich à 90 Minuten). Die Modulprüfung besteht aus einem Portfolio.
Die Vorlesungen sind nicht einschreibepflichtig. Sie werden im gleichen Semester wie die Gruppenübungen belegt und vermitteln wesentliche Aspekte für die Arbeit in den Gruppenübungen und für die Prüfungsleistung:
- Aspekte der Sprechwirkung im Lehrberuf – Teil I: Sprechtechnik
- Aspekte der Sprechwirkung im Lehrberuf – Teil II: Rhetorik
- Häufige Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen
Die Gruppenübungen sind einschreibepflichtig. Die Einschreibung erfolgt elektronisch über das Online-Einschreibsystem TOOL.
Sie müssen unbedingt in der ersten Lehrveranstaltung anwesend sein oder die entsprechende Lehrkraft informieren. Im anderen Fall gilt das Fehlen in der erstem Lehrveranstaltung als Abmeldung vom Kurs. Unabhängig davon müssen Sie die Abmeldung von der Prüfung eigenverantwortlich vornehmen.