Die Inhalte aus den Modulen „Körper – Stimme – Kommunikation I + II“ bieten wir auch für Studierende der wissenschaftlichen Ausbildung von Lehrkräften (wAL), des Konferenzdolmetschens, der Phonetik für Nicht-Muttersprachlerinnen und Muttersprachler und der Theologie an.

Wissenschaftliche Ausbildung von Lehrkräften

Für Studierende der wissenschaftlichen Ausbildung von Lehkräften (wAL) sind die Inhalte des Moduls „Körper – Stimme – Kommunikation“ mit einem Seminar im Umfang von zwei Semesterwochenstunden obligatorisch.

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zu sach- und sozialbezogener Gesprächs- und Rederhetorik zu befähigen. Trainiert wird ein physiologischer Einsatz der Stimme und der daran beteiligten Funktionen, wie Atmung, Haltung und Artikulation. Ziel des Stimmtrainings ist es, den außerordentlich hohen sprachlich-sprecherischen Anforderungen im Schul- bzw. Berufsalltag gerecht zu werden und die Stimme nach Möglichkeit dauerhaft gesund und belastbar zu erhalten. Mit Hilfe von Videoreflexion sollen individuelle kommunikative Fähigkeiten gestärkt werden, um Sprechausdruck und -wirkung im Sinne einer zielgruppenspezifischen, hörerorientierten und situationsangemessenen Kommunikation zu optimieren.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Konferenzdolmetschen, Foto: Swen Reichold
Foto: Swen Reichold

Konferenzdolmetschen

Der Beruf der Dolmetscherinnen und Dolmetscher zählt zu den stimm- und sprechintensiven Berufen. Er unterliegen somit einer erhöhten stimmlich-sprecherischen Belastung. Lebenslange stimmliche Berufsfähigkeit und Belastbarkeit, die Fähigkeit zu verständlichem situationsadäquatem hörerbezogenem Sprechen gehören aus diesem Grunde zu den Grundkompetenzen dieses Berufes.

An der Universität Leipzig ist ein phoniatrisches Gutachten Zugangsvoraussetzung für die Immatrikulation. Es darf in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein.

Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind während ihres gesamten Berufslebens einer außergewöhnlichen stimmlichen und sprecherischen Belastung ausgesetzt. Das betrifft sowohl den zeitlichen Umfang als auch die oftmals ungünstigen akustischen Bedingungen, unter denen sie zu sprechen haben. Somit stellt eine uneingeschränkte Stimm- und Sprechfunktion eine Schlüsselqualifikation für den Beruf dar. Deshalb sollten diejenigen, die sich in einen einschlägigen Studiengang einschreiben, sicher sein, dass sie die stimmlichen und sprecherischen Voraussetzungen für den Sprechberuf erfüllen.

Nähere Informationen zu den Bestandteilen des phoniatrischen Gutachtens und zu den ausstellenden Einrichtungen finden Sie hier.

Sprechgestaltung für Konferenzdolmetscherinnen und Konferenzdolmetscher ist eine fakultative Veranstaltung. Sie setzt sich zusammen aus zwei Vorlesungen und einer Gruppenübung.

Derzeit wird nur die Vorlesung angeboten. Die Termine sehen Sie hier.

Sollten Sie Interesse an der Durchführung der Gruppenübung haben, setzen Sie sich bitte mit dem Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie (IALT) in Verbindung.

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung wird Ihnen ein Nachweisschein ausgestellt.

Theologie

Die Lehrveranstaltung „Sprechgestaltung für Theologiestudentinnen und -studenten“ wird für Studierende des Studiengangs „Evangelische Theologie“ empfohlen. Sie gliedert sich in Vorlesung und Gruppenübung. Schwerpunkte der Übung bilden die Befähigung zu sach- und sozialbezogener Gesprächs- und Rederhetorik sowie zu text- und hörerorientiertem Vorlesen. Angestrebt wird die Erhöhung der individuellen stimmlich-sprecherischen Belastbarkeit, Wirksamkeit und Ausdrucksfähigkeit, um den spezifischen kommunikativen Anforderungen des Berufs gerecht werden zu können. Die Übungen werden stets von Videofeedback begleitet.

Die Einschreibung erfolgt über die Theologische Fakultät.

ACHTUNG: Wegen des hohen Bedarfs an allen Lehrveranstaltungen ist das Erscheinen zur ersten Lehrveranstaltung dringend notwendig. Wird begründetes Fehlen der entsprechenden Lehrkraft rechtzeitig vor der ersten Lehrveranstaltung angezeigt, bleibt der Anspruch auf Teilnahme bis zur zweiten Lehrveranstaltung bestehen. Im anderen Fall gilt das Fehlen in der ersten Lehrveranstaltung als Abmeldung vom Kurs. Unabhängig davon müssen Sie die Abmeldung von der Prüfung eigenverantwortlich vornehmen. Die verantwortliche Lehrkraft entscheidet in der zweiten Lehrveranstaltung nach Dringlichkeit über die Belegung frei gewordener Plätze.

Theologinnen und Theologen sind während ihres gesamten Berufslebens einer hohen stimmlichen und sprecherischen Belastung ausgesetzt. Das betrifft sowohl den zeitlichen Umfang als auch die besonderen akustischen Bedingungen, unter denen sie zu sprechen haben. Somit stellt eine uneingeschränkte Stimm- und Sprechfunktion eine Schlüsselqualifikation für den Beruf dar. Deshalb sollten diejenigen, die sich in diesen Studiengang einschreiben, sicher sein, dass sie die stimmlichen und sprecherischen Voraussetzungen für den Sprechberuf erfüllen.

Nähere Informationen zu den Bestandteilen eines phoniatrischen Gutachtens und zu den ausstellenden Einrichtungen finden Sie hier.

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