Die Schulpraktischen Studien IV/V (SPS IV/V) sind vierwöchige Fachdidaktische Blockpraktika, die in der vorlesungsfreien Zeit (Februar/März und August/September) absolviert werden. Diese Praktika sind fach- und lehramtsgebunden und können in und außerhalb Sachsens absolviert werden.

Zeitplan für das Wintersemester 2024/2025

  • 30.09.24 (ab 12:00 Uhr) - 07.10.24 (bis 17:00 Uhr)
    Buchung des Moduls für Lehramtsstudierende und bildungswissenschaftliche Module zum Praktikum = Tooleinschreibung. Die Information zu dem konkreten Moduleinschreibzeitraum finden Sie je Fach auf der zentralen Infoseite zur Moduleinschreibung (s. Links).
  • 23.09.24 - 09.10.24 
    Härtefallanträge können gestellt werden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite über die Vorgehensweise und den Ablauf.
  • 14.10.24 - 27.10.24
    Öffnung des Praktikumsportals Sachsen (Registrierung und Anmeldung aller Studierenden sowie Angabe der Praktikumsplatzwünsche, falls das Praktikum in Sachsen durchgeführt werden soll) = Wunschabgabe (kein Windhundverfahren)
  • 14.10.24 - 31.01.25
    Dokumente für die Selbstanfrage (=Praktikum an einer Schule außerhalb von Sachsen oder im Ausland) stehen im Praktikumsportal als Download bereit
  • 23.10.24 - 27.10.24
    Anzeige der berechneten Chancen für einen Praktikumsplatz über das Praktikumsportal Sachsen (Anpassungen Angabe von Wunschplätzen können/sollten ggf. vorgenommen werden - 23.10.24 ab 07:00 Uhr bis mind. 27.10.24 bis 23:59 Uhr)
  • 04.11.24
    Benachrichtigung der Studierenden zum Praktikumsplatz per E-Mail
  • 05.11.24 (ab 12:00 Uhr) - 14.11.24 (bis 23:59 Uhr)
    Verbindliche Zu- oder Absage des Praktikumsplatzes im Praktikumsportal durch die Studierenden.
  • 05.11.24 (ab 12:00 Uhr) - 24.11.24 (bis 23:59 Uhr)
    Öffnung der Restplatzbörse. Studierende, die noch keinen Praktikumsplatz verbindlich gebucht haben, können freie Restplätze direkt buchen. Alle am Tag zurückgegebenen Plätze stehen ohne zeitliche Verzögerung direkt in der Restplatzbörse zur Verfügung.
  • 15.11.24
    unbestätigte Plätze werden zurückgesetzt
  • 25.11.24 - 31.01.25
    Anmeldung zum Ergänzenden Platzangebot möglich - Studierende, die bisher keinen Platz für das SPS IV/V Praktikum erhalten haben, können hier weiteren Bedarf anmelden. Dieser wird den Schulen angezeigt, so dass ggf. die Schulen weitere Plätze zur Verfügung stellen. Es kann Ihnen kein Platz mehr garantiert werden!
  • 02.12.24
    Alle sächsischen Schulen erhalten die Zuweisung der Praktikanten
  • 02.12.24 - 10.01.25
    Kontaktaufnahme der Studierenden mit der Praktikumsschule in Sachsen und Übergabe der Materialien
  • 02.12.24 - 31.01.25
    Praktikumsdokumente an einer über das Praktikumsportal zugewiesenen Schule stehen im Praktikumsportal als Download bereit
  • 02.12.24 - 31.01.25
    Upload der Praktikumsbestätigung im Praktikumsportal Sachsen
  • bis 31.01.25
    Abmeldung vom Praktikum im Praktikumsportal Sachsen bei Frau Münch (daniela.muench(at)uni-leipzig.de). Sie müssen zusätzlich selbstständig die Abmeldung im TOOL/AlmaWeb bis zum 31.01.2025 vornehmen, wenn das Praktikum nicht absolviert wird (siehe Link Moduleinschreibung). Bitte beachten Sie dazu die gesonderten Regelungen im Lehramt an Grundschulen und im Lehramt Sonderpädagogik.
  • 10.02.25 - 31.03.25
    Praktikumszeitraum an Schulen außerhalb von Sachsen (vier zusammenhängende Wochen)
  • 03.03.25 - 28.03.25
    Offizieller Praktikumszeitraum an sächsischen Schulen

Organisatorische Richtlinien

Anmeldung

Allgemeines:

Um vollständig für ein Blockpraktikum angemeldet zu sein, müssen Sie sich bitte fristgerecht sowohl im TOOL für das entsprechende Modul als auch im Praktikumsportal Sachsen anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie das Blockpraktikum in Sachsen oder außerhalb von Sachsen absolvieren. Eine Anmeldung in beiden Systemen ist zwingend erforderlich, um vollständig für das Blockpraktikum und die dazugehörige Prüfungsleistung registriert zu sein. In der Modulbeschreibung finden Sie alle Informationen dazu, in welchem Semester die Praktika durchgeführt werden dürfen und welche Teilnahmevoraussetzungen erforderlich sind.

 

Keine Modulanmeldung vorhanden/Teilnahmevoraussetzungen sind nicht erfüllt:

Sollten Sie nicht für das entsprechende Modul angemeldet sein oder die Teilnahmevoraussetzungen für die Modulanmeldung nicht erfüllen, können Sie kein Blockpraktikum durchführen und haben keinen Anspruch auf eine Praktikumsschule. Das Büro für Schulpraktische Studien wird Ihnen in diesem Fall einen eventuell bereits zugeteilten Platz an einer sächsischen Schule entziehen und Sie eigenständig im Praktikumsportal Sachsen von diesem Praktikum abmelden.

 

Modulanmeldung und Anmeldung im Praktikumsportal Sachsen vorhanden:

1. Sollten Sie über das Praktikumsportal Sachsen eine sächsische Schule zugewiesen bekommen haben, nehmen Sie bitte innerhalb der vorgegebenen Frist Kontakt mit der Schule auf.

2. Organisieren Sie sich eigenständig eine Schule außerhalb von Sachsen (in einem anderen Bundesland oder im Ausland), stellen Sie frühzeitig zu Beginn des Semesters den Kontakt zu Ihrer Wunschschule her.

1 und 2. In beiden Fällen achten Sie bitte darauf, bei der ersten Kontaktaufnahme die inhaltlichen Anforderungen Ihres Fachbereichs direkt mit der Schule abzusprechen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, eigenständig mit der Praktikumsschule zu klären, ob alle erforderlichen Anforderungen, die durch Ihren Fachbereich gestellt werden, die Schule auch erfüllen und umsetzen kann. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anforderungen.

3-Säulen-Prinzip

zur Vergrößerungsansicht des Bildes:

Wie lang ist der Praktikumszeitraum?

Der Praktikumszeitraum umfasst vier zusammenhängende Wochen (20 Praktikumstage) innerhalb der vorlesungsfreien Zeit.

Eine Verkürzung des Praktikumszeitraums ist generell nicht möglich.

Eine tägliche Anwesenheit an der Praktikumsschule ist Pflicht.

Grundsätzlich ist eine Änderung des Praktikumszeitraums dann in Ihrem zuständigen Fachbereich zu erfragen und zu beantragen, sobald das Praktikum in die Vorlesungszeit hineinreicht (d. h. Praktikumsende nach dem 30.03. oder 30.09.)*. Bei einer eventuellen positiven Entscheidung, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung durch Ihren Fachbereich. Bei anderen Abweichungen im Praktikumszeitraum, erkundigen Sie sich bitte ebenfalls in Ihrem jeweiligen Fachbereich, ob ein Antrag auf Verschiebung notwendig ist oder nicht. Ansonsten ist der offizielle angegebene Praktikumszeitraum von Ihnen einzuhalten!

*A! Student:innen im Lehramt an Grundschulen ist es gestattet, die Fachdidaktischen Blockpraktika bis zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweils neuen Semesters zu absolvieren. Eine gesonderte Genehmigung ist dafür nicht notwendig. Bitte vermerken Sie den exakten Praktikumszeitraum auf der Praktikumsbestätigung.

 

Wie komme ich zu einem Praktikumsplatz in Sachsen?

Das Angebot an Praktikumsplätzen in Sachsen wird über das Praktikumsportal Sachsen bereitgestellt. Praktikumsportal Sachsen

Eine selbstständige Anfrage an Schulen in Sachsen ist nicht gestattet!

regulärer Ablauf:

  • Anmeldung zum Praktikum im Praktikumsportal (und Buchung des Moduls im Tool)
  • Wunschabgabe von Praktikumsplätzen in Sachsen
  • Nach der Optimierung aller Praktikumsplätze aller Studierender erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung, welchen Ihrer Wunschplätze Sie erhalten haben.
  • Sie bestätigen diesen Wunschplatz und laden die Dokumente herunter. Verbindlich gebuchte Plätze sind verbindlich und können von Ihnen nicht mehr zurückgegeben oder getauscht werden.
  • Sie nehmen Kontakt mit der Schule auf, besprechen alles weitere und lassen sich das Praktikum auf der Praktikumsbestätigung abzeichnen.
  • Sie laden die Praktikumsbestätigung wieder ins Praktikumsportal hoch.

Wenn Sie den Platz nicht haben wollen, dann geben Sie ihn wieder zurück und können ggf. einen anderen Platz auf der Restplatzbörse buchen.

 

Was ist das ergänzende Platzangebot?

Die sächsischen Schulen können nach dem Zeitraum der Restplatzbörse zusätzliche Praktikumsplätze über das Praktikumsportal Sachsen zur Verfügung stellen, je nachdem, welche Praktikumsplätze noch benötigt und seitens der Schulen angeboten werden können. Studierende, die nach der Wunschabgabe (reguläre Zuweisung) und Restplatzbörse keinen Praktikumsplatz erhalten haben, können sich nur für das Ergänzende Platzangebot anmelden.

Die sächsischen Schulen erhalten bei der Zuweisung der regulären Studierenden eine Information, welche Plätze noch benötigt werden und entscheiden dann, ob sie weitere Plätze anbieten können. Wir empfehlen daher, sich gleich zu Beginn des Anmeldezeitraums für den Newsletter anzumelden. So wird den Schulen der Bedarf umfassend übermittelt.

Nach Ihrer Anmeldung zum Ergänzenden Platzangebot erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail sobald eine Schule einen passenden Praktikumsplatz anbietet. Dieser kann dann per Windhundverfahren im Praktikumsportal Sachsen gebucht werden. Grundlage für ein Platzangebot ist der von Ihnen ausgewählte Postleitzahlbereich. Um das größtmögliche Angebot unterbreitet zu bekommen, empfehlen wir Ihnen, den Postleitzahlbereich so umfassend und ausgedehnt wie möglich auszuwählen.

Bitte beachten Sie, dass auch beim Ergänzenden Platzangebot Ihnen kein Platz in Ihrer Wunschregion garantiert werden kann. 

Die genauen Fristen zu den genannten Punkten finden Sie im Zeitplan.

Grundsätzlich gilt: die Selbstanfrage an sächsischen Schulen ist nicht gestattet.

Warum, möchten wir Ihnen gern erklären:

Vor 10 Jahren wurde das Praktikumsportal Sachsen ins Leben gerufen, da es den Schulen nicht mehr möglich war, alle Anfragen von Studierenden zu bearbeiten. Darüber hinaus war es aufgrund der stetig steigenden Studierendenzahlen auch notwendig, ein einfaches, zentrales und standardisiertes Vergabeverfahren zu etablieren.

Das Sächsische Kultusministerium (SMK) und Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) haben zusammen mit allen Universitäten in Sachsen beschlossen, das Vergabesystem in Bezug auf die Blockpraktikumsplätze im Lehramtsstudium zu zentralisieren. Das Online-Portal „Praktikumsportal Sachsen“ ermöglicht seitdem allen sächsischen Studierenden, Praktikumsplätze zu buchen. Damit erfolgt der Zugang zu den Plätzen sachsenweit einheitlich und standardisiert.
Weitere Ziele sind:
a) den Verwaltungsaufwand der Schulen und Universitäten zu minimieren
b) verfügbare Praktikumsplätze über einen einheitlichen, einfachen und transparenten Weg zur Verfügung zu stellen
c) Werte, wie "Gleichbehandlung, Fairness und Transparenz" zu ermöglichen

Das Praktikumsportal Sachsen fragt im März und August alle sächsischen Schulen ab und bittet darum, Praktikumsplätze für den nächstfolgenden Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Schulen überdenken ihre Kapazitäten und stellen entsprechende Plätze zur Verfügung.
Die Schulen in und um die Ballungsgebiete, wie Leipzig, Dresden und Chemnitz, können i. d. R. nur wenige bis gar keine Studierende für ein Praktikum aufnehmen, da sie durch Referendar:innen, Seiteneinsteiger:innen, universitäre Projekte und vor allem durch die SPÜ-Praktika (SPS II/III) mehr als ausgelastet sind. Plätze, die dennoch angeboten werden, sind vor allem für die Studierenden vorgesehen, die einen sog. Härtefallantrag benötigen und diesen genehmigt bekommen haben.

Das Land Sachsen hat sich für eine zentrale Praktikumsplatzvergabe aus den genannten Gründen entschieden. Um diese auch für alle Beteiligten gewährleisten zu können, ist es Studierenden nicht möglich, selber nach Plätzen an den sächsischen Schulen anzufragen. Jeder Platz, der über eine persönliche Anfrage bei einer Schule oder über persönliche Kontakte zu Schulleitungen, entsteht, ist weder fair noch transparent für alle zugänglich. Zudem wird, aufgrund einer solchen Vorgehensweise, der Verwaltungsaufwand sowohl bei der Schule als auch bei den Universitäten unnütz erhöht.

Wenn Schulen noch freie Kapazitäten haben, dann müssen sie sich damit an das jeweilige Praktikumsbüro wenden. Dort kann über eine Platzfreischaltung beraten und entschieden werden, nachdem die gesamte Platzsituation an der jeweiligen Schule geprüft wurde. In solch einem Fall würde der Praktikumsplatz zentral allen Studierenden, für die dieser Platz auch in Frage käme, über das Praktikumsportal Sachsen zur Verfügung gestellt werden (über das Ergänzende Platzangebot). Sich explizit Studierende auszusuchen, ist aus oben genannten Gründen (Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung) nicht möglich.

Zudem besteht für Studierende kein Anspruch auf einen Blockpraktikumsplatz in der Stadt, in der sie studieren (siehe auch SPS-Ordnung). Zum einen ist es zumutbar weitere Fahrtwege auf sich zu nehmen, zum anderen haben auch ländlich gelegene Schulen großes Potential und v. a. großen Bedarf an Praktikant:innen, Referendar:innen und später Lehrer:innen.

Anmeldung: Sächsische Lehramtsstudierende, die für ein Fachdidaktisches Blockpraktikum in den SPS IV/V im Praktikumsportal Sachsen angemeldet sind und über die Wunschabgabe und Restplatzbörse keinen Praktikumsplatz gebucht haben, erhalten die Möglichkeit, das Ergänzende Platzangebot zu nutzen, sobald die Restplatzbörse geschlossen ist.

Über das Praktikumsportal Sachsen können Lehramtsstudierende ihren Platzbedarf sachsenweit und nach Postleitzahlbereichen anmelden. Die Schulen erhalten dann Informationen über zusätzlich benötigte Plätze und nur allein die Schulleitung entscheidet darüber, ob sie diese zur Verfügung stellen können.

Wir empfehlen daher, sich gleich zu Beginn des Anmeldezeitraums für das Ergänzende Platzangebot ab dem 25.11.2024 anzumelden, damit die Schulen einen umfassenden Überblick über den Bedarf erhalten. Erfahrungsgemäß stellen Schulen in den ersten Tagen nach Öffnung keine zusätzlichen Plätze bereit, da Schulleitungen meist noch Rücksprache mit ihren Mentoren halten, um die Kapazitäten zu klären.

Nach Abschluss der Restplatzbörse können Schulen freiwillig bis zum 31.01.2025 zusätzliche Praktikumsplätze im Praktikumsportal Sachsen anbieten. Sobald ein passender Platz zur Verfügung steht, werden Studierende per E-Mail benachrichtigt und können diesen direkt im Portal nach dem Windhundverfahren buchen.

Damit Sie das größtmögliche Angebot erhalten, empfehlen wir, den Postleitzahlbereich sachsenweit auszuwählen.

Bitte beachten Sie, dass das Ergänzende Platzangebot keine Garantie auf einen Platz beinhaltet.

Alle Fristen finden Sie im Zeitplan sowie einen Leitfaden zum Ergänzenden Platzangebot finden Sie auf der ZLS-Website unter der Rubrik Downloads “Leitfaden Praktikumsportal Sachsen”.

 

Abmeldung: Falls Sie über das Ergänzende Platzangebot einen zusätzlichen Praktikumsplatz erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend von diesem Angebot ab. Sollten Sie das Praktikum nicht antreten oder kein Interesse mehr am Ergänzenden Platzangebot haben, melden Sie sich ebenfalls bitte sofort ab.

Wie erhalte ich einen Praktikumsplatz außerhalb Sachsen?

Alle Studierende, die ein Blockpraktikum absolvieren müssen, sind zunächst verpflichtet, sich im Praktikumsportal für das Praktikum anzumelden, unabhängig davon, ob das Praktikum über das Praktikumsportal vergeben oder selbst gesucht wird. 

Einen Praktikumsplatz an Schulen außerhalb von Sachsen (in freier oder öffentlicher Trägerschaft) müssen Sie sich selbstständig organisieren. Die erforderlichen Praktikumsunterlagen stehen Ihnen im Praktikumsportal Sachsen zur Verfügung, sobald Sie sich dort für die Selbstanfrage angemeldet haben.

Die weiteren Regelungen, Fristen zur Kontaktaufnahme mit den Schulen und zum Down- und Upload der Praktikumsbestätigung finden Sie im Zeitplan.

 

Praktikum in anderen Bundesländern

Grundsätzlich können Sie sich in anderen Bundesländern selbstständig bei den Schulen bewerben. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Praktikumsbüros der Bundesländer/Universitäten über die gewünschte Verfahrensweise.

Bei Schulen in Sachsen-Anhalt gelten die Vorgaben des Praktikumsbüros der Martin-Luther-Universität Halle. Hier erhalten Sie die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Vergabe der Praktikumsplätze.

 

Praktikum im Ausland

Hinweise zu Praktika im Ausland finden Sie hier: Hauptseite zum Praktikum im Ausland

Finanzielle Praktikumsunterstützung für Praktika auf dem Land

Bei Ihrem Vorhaben die Pflichtpraktika im Lehramtsstudium zu absolvieren, werden Sie sicherlich auch vor der Frage stehen, wo Sie das Praktikum absolvieren und welche Unterstützungen Sie erhalten können, v. a. wenn Sie ein Praktikum außerhalb der Studienstadt Leipzig machen.

Der Freistaat Sachsen hat verschiedene Programme entwickelt, die Ihnen Unterstützung leisten sollen.

 

1. Perspektive Land

Perspektive Land ist ein Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) und wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Anträge für Pflichtblockpraktika in Bedarfsregionen für das WiSe 24/25 können vom 14.10. bis 19.11.2024 gestellt werden.

Was wird erstattet?
- entweder Übernachtungskosten für eine Unterkunft (max. 30 € pro Nacht)

- oder bei einer kostenfreien privaten Unterkunft in einer Bedarfsregion (z. B. im Elternhaus): An-/Abreisekosten zu Beginn und Ende des Praktikums und tägliche Pendelkosten von der Unterkunft zur Schule (ÖPNV günstigste Tickets oder PKW mit 0,20 €/km, max. Deckelung von 25 €/Tag)

- oder tägliche Pendelkosten ab einer Entfernung zwischen Wohnort und Praktikumsort von 25 km pro einfache Strecke (Ausnahme bei der Mindestentfernung möglich, wenn der Wohnort in einer Bedarfsregion liegt) (günstigstes ÖPNV-Ticket oder PKW mit 0,20 € pro km, max. Deckelung von 25 €/Tag). 

weitere Informationen: https://www.perspektive-land.de/

Neben einer finanziellen Praktikumsunterstützung während des Blockpraktikums in sog. Bedarfsregionen des Freistaat Sachsen, erhalten Sie auch hilfreiche Tipps und Vernetzungsmöglichkeiten.

Aus dem aktuellen Durchgang gibt es wieder aktive Studierende, die unseren Podcast und unseren Instagram-Kanal übernommen haben. Hören oder schauen Sie gern mal rein: Perspektive Land - Der Schul-Podcast | Podcast on Spotify und www.instagram.com/perspektive.land.

Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, auch wenn bisher nur die Anmeldung mit Angabe der Wunschschule im Praktikumsportal erfolgt ist. Sollte sich die Schule nachträglich ändern, wird Ihr Antrag erneut geprüft, um sicherzustellen, dass er weiterhin den Anforderungen entspricht. Bitte beachten Sie, dass trotz Erfüllung der Kriterien kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht, da das Budget begrenzt ist.

Hinweise und Vorgehensweise

Grundsätzlich gilt: im Wintersemester darf (aufgrund der kurzen Semesterpause) nur ein vierwöchiges Blockpraktikum abgeleistet werden. Im Sommersemester ist es in Ausnahmefällen und anhand triftiger Gründe möglich, beide Praktika zusammenzulegen

 

Voraussetzungen:
• Studierende müssen die beiden Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren

• eine Genehmigung durch den Fachbereich ist nötig, wenn das Praktikum bis ins neue Semester andauert

• die Praktikumsdauer beider Praktika beträgt insgesamt acht Wochen (pro Fach vier Wochen)

• eine Verkürzung des Praktikumszeitraumes ist generell nicht gestattet; Ausnahmen mit triftiger Begründung sind von Studierenden mit den jeweiligen Fachbereichen und dem Büro für SPS zu besprechen

• in Sachsen kann nur ein vierwöchiges Blockpraktikum ableistet werden

• das zweite Blockpraktikum muss, aufgrund der Ferien, außerhalb von Sachsen durchgeführt werden

• außerhalb von Sachsen dürfen beide Blockpraktika abgeleistet werden

• der Erhalt einer sächsischen Schule erfolgt ausschließlich über das Praktikumsportal Sachsen

• um beide Blockpraktika ableisten zu dürfen, müssen für beide Blockpraktika jeweils eine aktuelle/gültige Anmeldung zum Modul und im Praktikumsportal vorliegen und die beiden Fachbereiche müssen zugestimmt haben

Was ist ein Härtefallgrund?

Ein Härtefall tritt ein, wenn Studierende aus bestimmten Gründen eine direkte Zuweisung des Praktikumsplatzes in der Nähe des Wohnortes benötigen. Studierende, welche die unten angegebenen Kriterien erfüllen, können einen Härtefallantrag stellen. Auch Studierende mit Nachteilsausgleich können einen Härtefallantrag stellen.

Unter Berücksichtigung folgender Kriterien ist eine Beantragung möglich:

  • Fall 1: eigene/s betreuungspflichtige/s Kind/er unter der Berücksichtigung, dass Sie vorwiegend allein das Kind betreuen und es keine weitere Bezugsperson gibt
  • Fall 2: Pflegefall in der Familie
  • Fall 3: gesundheitliche Beeinträchtigungen (Behinderung oder chronische Erkrankung), deren Auswirkungen einen bestimmten Praktikumsort notwendig machen
  • Fall 4: Genehmigung Nachteilsausgleich durch die Universität Leipzig in Abhängigkeit der Gründe, warum der Nachteilsausgleich genehmigt wurde


Wie erfolgt die Antragstellung?
Frist im WiSe 24/25: 23.09.24 - 09.10.24 (Anträge, die nach der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden)

Sie laden sich selbständig den Antrag auf der ZLS-Website herunter, füllen diesen aus und reichen ihn mit den geforderten Nachweisen per Mail (A! von Ihrer Uni-Studserv-Mailadresse) innerhalb der vorgegebenen Frist ein.

Wir bitten Sie zu beachten, dass eine Antragstellung per Post (aus Datenschutzgründen und keine Gewährleistung, dass die Unterlagen fristgerecht und sicher ankommen) nicht möglich ist.

Bitte senden Sie uns bei der Beantragung die entsprechenden Nachweise mit zu:

  • Fall 1: Nachweis Kind (Geburtsurkunde oder ggf. Mutterpass) und ein Nachweis für die alleinige oder überwiegende Betreuung (z.B. Arbeitgeberbescheinigung des Partners/der Partnerin (siehe Download), Nachweis alleinerziehend vom Jugendamt)
  • Fall 2: Nachweis/Vollmacht bei Pflege einer Person
  • Fall 3: ärztlicher/psychologischer Nachweis, welcher die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die daraus resultierende Notwendigkeit für einen bestimmten Praktikumsort deutlich macht; bei einer Schwerbehinderung ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen
  • Fall 4: Nachweis über die Genehmigung des Nachteilsausgleich durch die Universität Leipzig

Sollten Sie keine Nachweise vorlegen können, wäre ggf. eine eidesstattliche Erklärung möglich.

Außerdem sollten Sie sich vor Antragstellung mindestens vier verfügbare Wunschschulen heraussuchen, die bei der Reservierung berücksichtigt werden können. Diese geben Sie im Antrag an. Über die zur Verfügung stehenden Wunschschulen informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Praktikumsportals Sachsen unter „Angebot an Blockpraktikumsplätzen“ mit dem Filter „Praktikum: Plätze für Blockpraktikum B oder SPS IV/V“. Bitte geben Sie bei der Suche auch Ihren Studiengang und das Fach bzw. den Förderschwerpunkt, in dem Sie das Praktikum absolvieren an. Studierende im Lehramt an Grundschulen geben bitte Ihr 4. Fach (sog. kleine Fach) an. Detailliertere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden zum Praktikumsportal Sachsen (siehe Downloads).

 

Wie läuft das weitere Verfahren?

Sofern noch nicht vorhanden, erstellen Sie sich im Praktikumsportal Sachsen einen Account (Hilfestellung siehe Leitfaden im Downloadbereich).
Bei einem positiven Bescheid wird Ihnen ein Praktikumsplatz im Praktikumsportal gebucht. Sollte keine Ihrer Wunschschulen über einen freien Praktikumsplatz verfügen, erhalten Sie innerhalb der ausgewählten Region eine Schule.

Anschließend gelten die gleichen Verfahrensschritte und Fristen, wie beim regulären Verfahren (siehe Zeitplan).

Sie erhalten per Mail die Information, welche Schule Ihnen letztlich verbindlich zugewiesen wurde. Anschließend nehmen Sie bitte fristgerecht in dem Zeitraum vom 02.12.24 - 10.01.25 Kontakt zu Ihrer Praktikumsschule auf und lassen sich den Platz auf der Praktikumsbestätigung unterschreiben und laden diesen im Praktikumsportal wieder hoch.

Bei einem negativen Bescheid erhalten Sie einen begründeten Ablehnungsbescheid. Dies erfolgt vor Beginn der Wunschabgabe im Praktikumsportal Sachsen, damit Sie an dieser noch fristgerecht teilnehmen können.

Allgemein:

Im Krankheitsfall ist umgehend ein ärztliches Attest einzureichen (spätestens am 3. Tag der Krankheit). Am Verfahren der elektronischen Krankenscheine kann die Universität leider nicht teilnehmen, daher ist weiterhin eine Krankschreibung in Papierform notwendig.

Bitte verfahren Sie wie folgt:

  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) erhält Ihr zuständige Prüfungsamt. Bis auf Widerruf senden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital als gut lesbaren Scan per E-Mail zu. Ausgenommen sind alle naturwissenschaftlichen Kernfächer wie Biologie, Chemie, Informatik und Mathematik, Physik und die Fächer Evangelische Religion und Sport. Diese Fächer werden von den Prüfungsämtern der jeweiligen Fakultäten verwaltet und muss dort bei dem Prüfungsmanagement eingereicht werden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass bis auf Widerruf digital als gut lesbaren Scan die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) als Kopie per E-Mail eingereicht werden kann.
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist bei der Schule abzugeben
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist im Büro für Schulpraktische Studien (z. H. Frau Münch) abzugeben (per Mail)
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist in Ihre Belegarbeit/Hausarbeit/Portfolio für den zuständigen Fachbereich beizufügen
  • Sie sind verpflichtet die fehlenden Praktikumstage anschließend nachzuholen. Den verlängerten Praktikumszeitraum besprechen Sie mit der Schule und auch mit Ihrem zuständigen Fachbereich. Des Weiteren muss der verlängerte Praktikumszeitraum dem Büro für Schulpraktische Studien (Frau Münch) unverzüglich per Mail mitgeteilt werden.

siehe Kontaktdaten Link Prüfungsämter: https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/lehramtsstudium#c470159

 

Im Bereich Wirtschaftspädagogik finden Sie den Verfahrensweg zur Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) hier.

Im Bereich Lehrmat an beruflichen Schulen finden Sie den Verfahrensweg zur Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) hier.

 

Im Bereich Grundschullehramt verfahren Sie bitte wie folgt:

  • wenn Sie nur wenige Tage krank sind, können Sie die Fehltage an das Blockpraktikum anhängen und das Praktikum um diese wenigen Tage verlängern, sofern die Verlängerung nicht in die Vorlesungszeit fällt
  • den verlängerten Praktikumszeitraum besprechen Sie mit der Schule und teilen diesen dem Büro für Schulpraktische Studien (Frau Münch) zeitnah mit
  • am Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenscheine) kann die Universität leider nicht teilnehmen, daher ist weiterhin eine Krankschreibung in Papierform notwendig
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist im Büro für Schulpraktische Studien per Mail (z. H. Frau Münch) abzugeben
  • der Abgabetermin des Praktikumsberichtes (SPS01) bzw. der Hausarbeit (SPS02) verschiebt sich entsprechend mit dem Ende des Praktikums (5 Wochen Bearbeitungszeit)
  • legen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Kopie (Krankenschein) der Prüfungsleistung bei; das Prüfungsamt muss nicht informiert werden
  • wenn ein Anhängen nicht möglich ist (z.B., weil dann die Vorlesungszeit schon wieder beginnt), ist es – insbesondere, wenn sie in den ersten Wochen des Praktikums erkranken – möglich, die fehlenden Präsenzstunden (max. 3 Tage) auf die folgenden Praktikumstage „draufzupacken“. Dies ist mit Ihrem Studienbüro abzustimmen. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular zur Kontaktaufnahme (Anfrage zu Praktika)
  • auch in allen anderen Fällen ist eine Kontaktaufnahme mit dem Studienbüro zur Lösungssuche unerlässlich: Kontaktaufnahme (Anfrage zu Praktika)

siehe weitere Informationen auf der Website der Grundschuldidaktik: https://www.erzwiss.uni-leipzig.de/studium/im-studium/praktika/praktika-grundschule/faq#collapse546832

Was muss ich beachten, wenn ich während der Praktikumszeit eine Prüfung an der Universität habe?

Grundsätzlich gilt: für den Tag der Prüfung sind Sie vom Praktikum freigestellt.

Sie vermerken Ihre Prüfungsteilnahme in Ihrem Portfolio (Hausarbeit/Belegarbeit) und informieren sowohl das Büro für Schulpraktische Studien (Frau Münch) als auch Ihren zuständigen Fachbereich darüber. Ein entsprechender Nachweis (z. B. Teilnahmebescheinigung, Prüfungseinladung, Auszug aus dem AlmaWeb) ist in Ihr Portfolio (Hausarbeit/Belegarbeit) beizulegen.

Der fehlende Praktikumstag muss von Ihnen nachgeholt werden. In Absprache mit dem Büro für Schulpraktische Studien, Ihrem zuständigen Fachbereich und der Praktikumsschule ist dieser an das Praktikum anzuhängen. Der verlängerte Praktikumszeitraum wird durch das Büro für Schulpraktische Studien im Praktikumsportal Sachsen vermerkt.

Sollten Sie aufgrund von längeren Fahrtwegen und/oder mehreren Prüfungen nacheinander mehrere Tage eine Freistellung benötigen, stellen Sie bei Ihrem Fachbereich ebenfalls einen entsprechenden Antrag und klären das weitere Vorgehen ab.

Was muss ich beachten, wenn während der Praktikumszeit der Unterricht an der Schule nicht stattfindet?

Sie vermerken Ihre Prüfungsteilnahme in Ihrem Portfolio (Hausarbeit/Belegarbeit) und informieren sowohl das Büro für Schulpraktische Studien (Frau Münch) als auch Ihren zuständigen Fachbereich darüber. Ein entsprechender Nachweis von der Schule ist in Ihr Portfolio (Hausarbeit/Belegarbeit) beizulegen.

Der fehlende Praktikumstag muss von Ihnen nachgeholt werden. In Absprache mit dem Büro für Schulpraktische Studien, Ihrem zuständigen Fachbereich und der Praktikumsschule ist dieser an das Praktikum anzuhängen. Der verlängerte Praktikumszeitraum wird durch das Büro für Schulpraktische Studien im Praktikumsportal Sachsen vermerkt.

Im Erweiterungsfach ist nur ein Praktikum zu absolvieren. Es hängt von den Festlegungen der Fächer ab, welches Praktikum dabei zu belegen ist, ob die Schulpraktischen Übungen (SPS II/III) oder das Fachdidaktische Blockpraktikum (SPS IV/V). 

In aller Regel sind die SPS II/III zu absolvieren.

1. Manche Fächer bieten im Erweiterungsfach auch ausschließlich die SPS II/III an.

2. In anderen Fächern werden beide Praktika angeboten. Hier gibt es zwei Fälle:

  • Fall 2.a) Die Schulpraktischen Übungen (SPS II/III) müssen auch in diesen Fächern zwingend belegt werden, WENN sie die Teilnahmevoraussetzung für das Blockpraktikum (SPS IV/V) bilden. Die SPS IV/V könnten in diesem Fall freiwillig zusätzlich zu belegt werden.
  • Fall 2.b) Falls die SPS IV/V keine Teilnahmevoraussetzungen haben, können Sie zwischen SPS II/III und SPS IV/V wählen.

 

Falls die SPS IV/V keine Teilnahmevoraussetzungen haben, können Sie zwischen SPS II/III und SPS IV/V in Absprache mit Ihrem zuständigen Fachbereich wählen.

 

Lehramt Sonderpädagogik: Es macht einen Unterschied, ob Sie ein Fach als Kernfach im Lehramt Sonderpädagogik studieren oder als Erweiterungsfach. Wenn Sie im Lehramt Sonderpädagogik ein Erweiterungsfach studieren, müssen Sie zwingend ein Praktikum belegen (§22, Abs. 3 LAPO I). Das Fach ist daher im Erweiterungsfach anders aufgebaut, als das Kernfach. Der Bereich der Fachdidaktik ist genauso zu studieren wie im Erweiterungsfach der Oberschule. Nutzen Sie zur Orientierung über den Aufbau des Studiums NICHT den Studienverlaufsplan für das Kernfach im Lehramt Sonderpädagogik, sondern wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatungen.

Die genannten Informationen zum Studium im Lehramtserweiterungsfach finden Sie auch auf den schulartspezifischen zentralen Lehramtsseiten, die Sie unter folgender URL erreichen können https://www.uni-leipzig.de/lehramtsstudium.

Für Rückfragen zu Ihren konkreten Lehramtsfächern wenden Sie sich bitte an das zuständige Studienbüro bzw. die zuständige Studienfachberatung oder ggf. an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge. siehe Links: https://www.uni-leipzig.de/studium/beratungs-und-serviceangebote/studienbueros und https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/lehramtsstudium

Urlaubssemester werden Ihnen nicht als Fachsemester angerechnet – Sie bleiben während dieser Zeit jedoch immatrikuliert und behalten den Studierendenstatus.

Während eines Urlaubssemesters können Sie Prüfungen und auch die dazugehörigen vierwöchigen Pflichtblockpraktika ablegen.

Eine eigenständige und auch fristgerechte Modulanmeldung, sowie auch eine Anmeldung im Praktikumsportal Sachsen ist durch den Studierenden erforderlich! Die dazugehörigen Teilnahmevoraussetzungen für die Modulanmeldung sind von dem Studierenden einzuhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachweisheft

Wir empfehlen, die absolvierten Pflichtpraktika während des Studiums im Nachweisheft freiwillig zu dokumentieren. Diese Nachweise könnten Sie weiterhin benötigen, wenn Sie z. B. den Studienort bzw. die Hochschule wechseln, sich für das Referendariat außerhalb von Sachsen bewerben, eigene Nachweise führen wollen.

Das digitale Dokument stellen wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung: Nachweis
PDF 298 KB
(Dieser Nachweis ist ein PDF-Dokument, welches Sie am besten als Broschüre drucken - diese Einstellung finden Sie in den Druckereinstellungen Ihres Druckers)

Die Fachdidaktischen Blockpraktika sind fach- und lehramtsgebunden. Eine Übersicht über die Besonderheiten einzelner Fachbereiche erhalten Sie hier:

Fachbesonderheiten

Rechtliche Hinweise

Grundsätzlich dürfen schwangere Studierende ein Pflichtpraktikum an sächsischen Schulen durchführen. Ob und inwieweit schwangere Studierende an öffentlichen und freien Schulen eingesetzt werden können, hängt von einer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt und der Schule ab. Die Schulleitung prüft zum Beispiel, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen, welche der Betriebarzt angeordnet hat, umgesetzt werden können und entscheidet dann über den Einsatz. 
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Zu diesem Zeitpunkt ist kein Praktikum möglich!
Manche Förderschulen und Grundschule lehnen die Praktika ab, da die Kinder mehr Körperkontakt suchen. In Fächern wie Sport und Chemie wird eine andere Beurteilung vorgenommen, als bei anderen Fächern. 

Vorgehensweise Studierende:
- Schwangere Studierende informieren bitte umgehend die Praktikumsschule und das Büro für Schulpraktische Studien darüber
- Beurteilung und Prüfung durch die Schule, ob ein Einsatz möglich ist und ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können (Gefährdungsbeurteilung) 
- In Bezug auf die Regelungen in anderen Bundesländern und im Ausland erkundigen sich die schwangeren Studierenden bitte eigenständig

 

Weitere Informationen zur Mitteilung gegenüber der Universität finden Sie auf der Webseite für Gleichstellung  zum Thema Mutterschutz an der Universität Leipzig und auf der Webseite für Studium mit Kind des Studentenwerks Leipzig.

Sie haben während des Schulaufenthalts die in der Schule geltenden Vorschriften – einschließlich der Hausordnung – zu beachten und die Weisungen der Schulleitung und Lehrpersonen zu befolgen.

Sie sind verpflichtet, über die Ihnen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu bewahren und die Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) und Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten.

Die in Praktikumsbelegen oder universitären Begleitveranstaltungen präsentierten Ergebnisse von Schul- und Unterrichtserkundungen werden in entsprechend anonymisierter Form verfasst.

Eine von Ihnen zu unterzeichnende Verpflichtung kann auf Verlangen von der Schulleitung eingefordert werden (sog. Verschwiegenheitsverpflichtung).

Studierende können durch die Tätigkeit an Schulen oder anderen pädagogischen Einrichtungen besonderen Gefährdungen durch Infektionskrankheiten ausgesetzt sein (insbesondere sog. „Kinderkrankheiten“). In diesem Zusammenhang ist eine ärztliche Überprüfung des Impf- und Immunstatus zu empfehlen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten für schwangere Studierende. Diese sollten die Schule und das Büro für Schulpraktische Studien über die Schwangerschaft informieren und weiteres Vorgehen entsprechend abstimmen.

Bei Vorliegen einer Erkrankung nach §34 Infektionsschutzgesetz dürfen die Studierenden ihr Praktikum nicht antreten, bzw. müssen dieses abbrechen und das Büro für Schulpraktische Studien, die Schule und das Gesundheitsamt sind umgehend zu informieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.

INFORMATIONEN ZUM MASERNSCHUTZGESETZ BEI PFLICHTPRAKTIKA AB WS 2019/2020
Für wen gilt das Masernschutzgesetz konkret?

- alle, die nach 1970 geboren wurden und
- die in der Einrichtung beschäftigt/tätig sind
- am Beispiel „Schule“ u. a. auch für Praktikanten

Was genau müssen betroffene Personen nachweisen?
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage:
- einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder
- eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw. die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann

Bis wann muss ein Impfnachweis vorliegen?
Alle ab dem 1. März 2020 neu Tätigen müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit den entsprechenden Nachweis der Einrichtungsleitung/Schulleitung unaufgefordert vorlegen.

Wer keinen Nachweis vorlegt, darf das Praktikum nicht absolvieren.
Wenn kein Nachweis oder nur in unzureichender Form vorliegt, muss die Einrichtungsleitung umgehend das zuständige Gesundheitsamt informieren.

Haftpflichtversicherung

Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es untersagt, dass Praktikant:innen Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden, Aufsichten oder Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit einer Lehrkraft übernimmt. Es besteht keine Haftpflichtversicherung über die jeweilige Universität bzw. das Studentenwerk.

Deshalb wird Studierenden eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Für Studierende besteht während eines vom Büro für Schulpraktische Studien genehmigten Praktikums ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen (sofern die Studierenden an einer sächsischen Hochschule immatrikuliert ist).

Versicherungsschutz besteht für Studierende während des Pflichtpraktikums bei allen Veranstaltungen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Pflichtpraktikum stehen (z. B. auch Pausenaufsichten, Exkursionen, Klassenfahrten, schulische Sportveranstaltungen). Darüber hinaus sind die Studierenden für die direkten Wege von zu Hause zur Schule und zurück versichert.

Nicht versichert sind alle Tätigkeiten im privaten Bereich, eigenverantwortlich ausgewählte Praktika, privat organisierte Bildungs- und Studienfahrten, Tätigkeiten während einer Beurlaubung und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder wenn die versicherten Wege aus privaten Gründen unterbrochen werden.

weiterführender Link: www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/praktika_studium/index.jsp

Krankenversicherungsschutz

Während des Praktikums innerhalb von Deutschland sind die Studierenden über ihre bisherige gesetzliche oder private Krankenversicherung krankenversichert.

Bei einem Praktikum im Ausland muss der Krankenversicherungsschutz durch die Studierenden eigenverantwortlich vorgenommen werden.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist unverzüglich Kontakt mit dem Büro für Schulpraktische Studien aufzunehmen.

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