Das Bildungswissenschaftliche Blockpraktikum ist das erste Praktikum im Lehramtsstudium. Dieses vierwöchige Hospitationspraktikum ist weder schulform- noch fachgebunden und kann in jedem Semester in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
Zeitplan für das Wintersemester 2024/2025
- 30.09.24 (ab 12:00 Uhr) - 07.10.24 (bis 17:00 Uhr)
Buchung des Moduls für Lehramtsstudierende und bildungswissenschaftliche Module zum Praktikum = Tooleinschreibung. Die Information zu dem konkreten Moduleinschreibzeitraum finden Sie je Fach auf der zentralen Infoseite zur Moduleinschreibung (s. Links). - 23.09.24 - 09.10.24
Härtefallanträge können gestellt werden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite über die Vorgehensweise und den Ablauf. - 14.10.24 - 27.10.24
Öffnung des Praktikumsportals Sachsen (Registrierung und Anmeldung aller Studierenden sowie Angabe der Praktikumsplatzwünsche, falls das Praktikum in Sachsen durchgeführt werden soll) - 14.10.24 - 31.01.25
Dokumente für die Selbstanfrage (=Praktikum an einer Schule außerhalb von Sachsen oder im Ausland) stehen im Praktikumsportal als Download bereit - 23.10.24 - 27.10.24
Anzeige der berechneten Chancen für einen Praktikumsplatz über das Praktikumsportal Sachsen (Anpassungen Angabe von Wunschplätzen können/sollten ggf. vorgenommen werden - 23.10.24 ab 07:00 Uhr bis mind. 27.10.24 bis 23:59 Uhr) - 04.11.24
Benachrichtigung der Studierenden zum Praktikumsplatz per E-Mail - 05.11.24 (ab 12:00 Uhr) - 14.11.24 (bis 23:59 Uhr)
Verbindliche Zu- oder Absage des Praktikumsplatzes im Praktikumsportal durch die Studierenden. - 05.11.24 (ab 12:00 Uhr) - 24.11.24 (bis 23:59 Uhr)
Öffnung der Restplatzbörse. Studierende, die noch keinen Praktikumsplatz verbindlich gebucht haben, können freie Restplätze direkt buchen. Alle am Tag zurückgegebenen Plätze stehen ohne zeitliche Verzögerung direkt in der Restplatzbörse zur Verfügung. - 15.11.24
unbestätigte Plätze werden zurückgesetzt - 02.12.24
Alle sächsischen Schulen erhalten die Zuweisung der Praktikanten - 02.12.24 - 10.01.25
Kontaktaufnahme der Studierenden mit der Praktikumsschule in Sachsen und Übergabe der Materialien - 02.12.24 - 31.01.25
Praktikumsdokumente an einer über das Praktikumsportal zugewiesenen Schule stehen im Praktikumsportal als Download bereit - 02.12.24 - 31.01.25
Upload des Schulleiter:innenbriefs (= Praktikumsbestätigung) im Praktikumsportal Sachsen - bis 31.01.25
Abmeldung vom Praktikum im Praktikumsportal Sachsen und im TOOL vornehmen, wenn das Praktikum nicht absolviert wird. Achtung: Die Frist zur Modulabmeldung endet immer 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit – voraussichtlich am 11.01.2025! - 10.02.25 - 31.03.25
Praktikumszeitraum an Schulen außerhalb von Sachsen (vier zusammenhängende Wochen) - 03.03.25 - 28.03.25
Offizieller Praktikumszeitraum an sächsischen Schulen
Neu: Peer to peer Beratung zum SPS I Praktikum
Organisatorische Richtlinien
Hier finden Sie wichtige Hinweise und Regelungen für Ihr SPS I Praktikum.
Wie lang ist der Praktikumszeitraum?
Der Praktikumszeitraum umfasst vier aufeinanderfolgende und zusammenhängende Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit.
Je nachdem, wann und wo Sie das Praktikum absolvieren, erstreckt sich der Praktikumszeitraum entweder entsprechend der vorlesungsfreien Zeit oder dem offiziellen Praktikumszeitraum in Sachsen. Die genauen Daten finden Sie im Zeitplan.
Eine Verschiebung des Praktikumszeitraums an einer sächsischen Schule ist nur auf ausdrücklichen Wunsch der Praktikumsschule möglich!
Achtung! Der Praktikumszeitraum darf nicht über das jeweilige Semesterende hinausgehen (30./31. März bzw. 30./31. Oktober).
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Ferienzeiten das Absolvieren des Praktikums in manchen Bundesländern nicht möglich ist.
Wie oft muss ich in der Schule sein?
Innerhalb dieser Zeit ist von Ihnen ein Workload von mind. 75 Stunden Präsenzzeit (Zeitstunden) und mind. 1 selbst gehaltenen Unterrichtsstunde zu leisten. Im Sinne der Aneignung von praktischen Erfahrungen und Kenntnissen können gern mehr Präsenzzeiten erbracht werden.
Die Anwesenheit an allen Praktikumstagen ist Pflicht, auch wenn der Workload bereits erfüllt ist. Eine Verkürzung des Praktikumszeitraums ist nicht möglich.
Besonderheiten für Studierende der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Leipzig
Sollte auf Grund des früheren Semesterbeginns an der HMT Leipzig eine Kollision des Praktikumszeitraums mit dem Vorlesungszeitraum unausweichlich sein, nehmen Sie bitte frühestmöglich eine Beratung im Sekretariat Schulmusik der HMT Leipzig zu den individuellen Lösungsmöglichkeiten war:
Katharina Ruhe Tel.: +49 0341 2144 627,
Inka Daubner-Mensching Tel.: +49 0341 2144 626 oder per E-Mail
Wie komme ich zu einem Praktikumsplatz in Sachsen?
Das Angebot an Praktikumsplätzen in Sachsen wird über das Praktikumsportal Sachsen bereitgestellt.
Eine selbstständige Anfrage an Schulen in Sachsen ist nicht gestattet!
Regulärer Ablauf:
- Anmeldung zum Praktikum im Praktikumsportal (und Buchung des Moduls 05-BWI-02 im Tool)
- Wunschabgabe von Praktikumsplätzen in Sachsen
- Nach der Optimierung aller Praktikumsplätze aller Studierender erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung, welchen Ihrer Wunschplätze Sie erhalten haben.
- Sie bestätigen diesen Wunschplatz und laden die Dokumente herunter. Verbindlich gebuchte Plätze sind verbindlich und können von Ihnen nicht mehr zurückgegeben oder getauscht werden.
- Sie nehmen Kontakt mit der Schule auf, besprechen alles Weitere und lassen sich das Praktikum auf dem Schulleiterbrief bestätigen.
- Sie laden den Schulleiterbrief wieder ins Praktikumsportal hoch.
Wenn Sie den Platz nicht haben wollen, dann geben Sie ihn wieder zurück und können ggf. einen anderen Platz auf der Restplatzbörse buchen.
Sollten Sie keinen Platz bei der Optimierung erhalten haben, können Sie einen Platz auf der Restplatzbörse buchen.
Wie erhalte ich einen Praktikumsplatz außerhalb von Sachsen?
Alle Studierende, die ein Blockpraktikum absolvieren müssen, sind zunächst verpflichtet, sich im Praktikumsportal für das Praktikum anzumelden, unabhängig davon, ob der Praktikumsplatz über das Praktikumsportal vergeben oder selbst gesucht wird.
Einen Praktikumsplatz an Schulen außerhalb von Sachsen (in freier oder öffentlicher Trägerschaft) können Sie sich selbstständig organisieren. Die notwendigen Dokumente werden Ihnen im Praktikumsportal Sachsen zur Verfügung gestellt.
Die weiteren Regelungen und Fristen zur Kontaktaufnahme mit den Schulen und dem Down- und Upload des Schulleiterbriefs finden Sie im Zeitplan.
Praktikum in anderen Bundesländern
Grundsätzlich können Sie sich in anderen Bundesländern selbstständig bei den Schulen bewerben. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Praktikumsbüros der Bundesländer/Universitäten über die gewünschte Verfahrensweise.
Bei Schulen in Sachsen-Anhalt gelten die Vorgaben des Praktikumsbüros der Martin-Luther-Universität Halle. Hier erhalten Sie die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Vergabe der Praktikumsplätze.
Praktikum im Ausland
Hinweise zu Praktika im Ausland finden Sie auf der Seite Praktikum im Ausland.
Grundsätzlich gilt: die Selbstanfrage an sächsischen Schulen ist nicht gestattet.
Warum, möchten wir Ihnen gern erklären:
Vor 10 Jahren wurde das Praktikumsportal Sachsen ins Leben gerufen, da es den Schulen nicht mehr möglich war, alle Anfragen von Studierenden zu bearbeiten. Darüber hinaus war es aufgrund der stetig steigenden Studierendenzahlen auch notwendig, ein einfaches, zentrales und standardisiertes Vergabeverfahren zu etablieren.
Das Sächsische Kultusministerium (SMK) und Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) haben zusammen mit allen Universitäten in Sachsen beschlossen, das Vergabesystem in Bezug auf die Blockpraktikumsplätze im Lehramtsstudium zu zentralisieren. Das Online-Portal „Praktikumsportal Sachsen“ ermöglicht seitdem allen sächsischen Studierenden, Praktikumsplätze zu buchen. Damit erfolgt der Zugang zu den Plätzen sachsenweit einheitlich und standardisiert.
Weitere Ziele sind:
a) den Verwaltungsaufwand der Schulen und Universitäten zu minimieren
b) verfügbare Praktikumsplätze über einen einheitlichen, einfachen und transparenten Weg zur Verfügung zu stellen
c) Werte, wie "Gleichbehandlung, Fairness und Transparenz" zu ermöglichen
Das Praktikumsportal Sachsen fragt im März und August alle sächsischen Schulen ab und bittet darum, Praktikumsplätze für den nächstfolgenden Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Schulen überdenken ihre Kapazitäten und stellen entsprechende Plätze zur Verfügung.
Die Schulen in und um die Ballungsgebiete, wie Leipzig, Dresden und Chemnitz, können i. d. R. nur wenige bis gar keine Studierende für ein Praktikum aufnehmen, da sie durch Referendar:innen, Seiteneinsteiger:innen, universitäre Projekte und vor allem durch die SPÜ-Praktika (SPS II/III) mehr als ausgelastet sind. Plätze, die dennoch angeboten werden, sind vor allem für die Studierenden vorgesehen, die einen sog. Härtefallantrag benötigen und diesen genehmigt bekommen haben.
Das Land Sachsen hat sich für eine zentrale Praktikumsplatzvergabe aus den genannten Gründen entschieden. Um diese auch für alle Beteiligten gewährleisten zu können, ist es Studierenden nicht möglich, selber nach Plätzen an den sächsischen Schulen anzufragen. Jeder Platz, der über eine persönliche Anfrage bei einer Schule oder über persönliche Kontakte zu Schulleitungen, entsteht, ist weder fair noch transparent für alle zugänglich. Zudem wird, aufgrund einer solchen Vorgehensweise, der Verwaltungsaufwand sowohl bei der Schule als auch bei den Universitäten unnütz erhöht.
Wenn Schulen noch freie Kapazitäten haben, dann müssen sie sich damit an das jeweilige Praktikumsbüro wenden. Dort kann über eine Platzfreischaltung beraten und entschieden werden, nachdem die gesamte Platzsituation an der jeweiligen Schule geprüft wurde. In solch einem Fall würde der Praktikumsplatz zentral allen Studierenden, für die dieser Platz auch in Frage käme, über das Praktikumsportal Sachsen zur Verfügung gestellt werden (über das Ergänzende Platzangebot). Sich explizit Studierende auszusuchen, ist aus oben genannten Gründen (Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung) nicht möglich.
Zudem besteht für Studierende kein Anspruch auf einen Blockpraktikumsplatz in der Stadt, in der sie studieren (siehe auch SPS-Ordnung). Zum einen ist es zumutbar weitere Fahrtwege auf sich zu nehmen, zum anderen haben auch ländlich gelegene Schulen großes Potential und v. a. großen Bedarf an Praktikant:innen, Referendar:innen und später Lehrer:innen.
Was ist ein Härtefallgrund?
Ein Härtefall tritt ein, wenn Studierende aus bestimmten Gründen eine direkte Zuweisung des Praktikumsplatzes in der Nähe des Wohnortes benötigen. Studierende, welche die unten angegebenen Kriterien erfüllen, können einen Härtefallantrag stellen. Auch Studierende mit Nachteilsausgleich können einen Härtefallantrag stellen.
Unter Berücksichtigung folgender Kriterien ist eine Beantragung möglich:
- Fall 1: eigene/s betreuungspflichtige/s Kind/er unter der Berücksichtigung, dass Sie vorwiegend allein das Kind betreuen und es keine weitere Bezugsperson gibt
- Fall 2: Pflegefall in der Familie
- Fall 3: gesundheitliche Beeinträchtigungen (Behinderung oder chronische Erkrankung), deren Auswirkungen einen bestimmten Praktikumsort notwendig machen
- Fall 4: Genehmigung Nachteilsausgleich durch die Universität Leipzig in Abhängigkeit der Gründe, warum der Nachteilsausgleich genehmigt wurde
Wie erfolgt die Antragstellung?
Frist im WS 24/25: 23.09.24 - 09.10.24
(Anträge, die nach der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden)
Sie laden sich selbständig den Antrag auf der ZLS-Website herunter, füllen diesen aus und reichen ihn mit den geforderten Nachweisen per E-Mail (A! von Ihrer Uni-Studserv-Mailadresse) innerhalb der vorgegebenen Frist ein. Den Antrag finden Sie rechts im Downloadbereich.
Wir bitten Sie zu beachten, dass eine Antragstellung per Post (aus Datenschutzgründen und keine Gewährleistung, dass die Unterlagen fristgerecht und sicher ankommen) nicht möglich ist.
Bitte senden Sie uns bei der Beantragung die entsprechenden Nachweise mit:
- Fall 1: Nachweis Kind (Geburtsurkunde oder ggf. Mutterpass) und ein Nachweis für die alleinige oder überwiegende Betreuung (z.B. Arbeitgeberbescheinigung des Partners/der Partnerin (siehe Download), Nachweis alleinerziehend vom Jugendamt)
- Fall 2: Nachweis und Vollmacht bei Pflege einer Person
- Fall 3: ärztlicher/psychologischer Nachweis, welcher die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die daraus resultierende Notwendigkeit für einen bestimmten Praktikumsort deutlich macht; bei einer Schwerbehinderung ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen
- Fall 4: Nachweis über die Genehmigung des Nachteilsausgleich durch die Universität Leipzig
Sollten Sie keine Nachweise vorlegen können, wäre ggf. eine eidesstattliche Erklärung möglich.
Außerdem müssen Sie sich vor Antragstellung vier verfügbare Wunschschulen heraussuchen, die bei der Reservierung berücksichtigt werden können. Diese geben Sie im Antrag an. Über die zur Verfügung stehenden Wunschschulen informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Praktikumsportal Sachsen unter „Angebot an Blockpraktikumsplätzen“ mit dem Filter „Praktikum: Plätze für Blockpraktikum A oder SPS I“.
Wie läuft das weitere Verfahren?
Sofern noch nicht vorhanden, erstellen Sie sich im Praktikumsportal Sachsen einen Account (Hilfestellung siehe Leitfaden im Downloadbereich).
Bei einem positiven Bescheid wird Ihnen ein Praktikumsplatz im Praktikumsportal gebucht. Sollte keine Ihrer Wunschschulen über einen freien Praktikumsplatz verfügen, erhalten Sie innerhalb der ausgewählten Region eine Schule.
Anschließend gelten die gleichen Verfahrensschritte und Fristen, wie beim regulären Verfahren (siehe Zeitplan).
Sie erhalten per Mail die Information, welche Schule Ihnen letztlich verbindlich zugewiesen wurde. Anschließend nehmen Sie bitte fristgerecht in dem Zeitraum vom 02.12.24 - 10.01.25 Kontakt zu Ihrer Praktikumsschule auf und lassen sich den Platz auf der Praktikumsbestätigung unterschreiben und laden diesen im Praktikumsportal wieder hoch.
Bei einem negativen Bescheid erhalten Sie einen begründeten Ablehnungsbescheid. Dies erfolgt vor Beginn der Wunschabgabe im Praktikumsportal Sachsen, damit Sie an dieser noch fristgerecht teilnehmen können.
Welche Prüfungsleistung ist notwendig?
Die Nachbereitung des Praktikums erfolgt in Form eines Portfolios (Vorlage siehe Moodle-Kurs), welches die Prüfungsleistung des Moduls 05-BIWI-02 darstellt.
Abgabetermin des Portfolios im Wintersemester 24/25:
Freitag, der 11.04.2025
Die Abgabe Ihres Portfolios für das WS 24/25 erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Hierfür laden Sie Ihr Portfolio in Ihrem jeweiligen Moodle-Kurs hoch; dort wird eine „Aufgabe“ als Uploadmöglichkeit für Sie bereitgestellt.
Formale Vorgaben:
Ihr elektronisches Portfolio muss zwingend die folgenden Bedingungen erfüllen:
- nur EIN Dokument, (d.h. Sie müssen Aufgabenbearbeitungen und Nachweise in einem Dokument zusammenfügen)
- Alle Originalnachweise (Praktikumsnachweis, Tätigkeitsnachweis, Eidesstattliche Erklärung, ggf. Krankschreibung, Nachweis über universitäre Prüfungen) sind einzuscannen und mit der Aufgabenbearbeitung zusammenzufügen
- Alle Unterschriften sowie der Schulstempel müssen in der elektronischen Version einwandfrei zu erkennen sein
- Format: PDF
- maximale Dateigröße: 5 MB (ggf. komprimieren (z.B. mit PDF 24))
- Bezeichnung der Datei erfolgt zwingend nach folgendem Muster: Nachname_Vorname_Matrikelnummer_WiSe_24_25
Wichtig!
Alle Nachweise müssen Ihnen im Original vorliegen und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bei Erkrankung am Tag der Portfolioabgabe gilt:
a) die Erkrankung wird mittels einer Kopie vom Krankenschein im Portfolio nachgewiesen
b) die Abgabe des Portfolios verschiebt sich automatisch auf den ersten Tag nach Genesung (unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Werk-, Wochenend- oder Feiertag handelt)
c) wann, wo und bei wem das Portfolio abzugeben ist, klären Sie in Eigenverantwortung
Auskünfte zu Inhalten des Portfolios erhalten Sie bei Ihrer/Ihrem jeweiligen Seminarleiter/in.
Begutachtung des Portfolios und Mitteilung des Prüfungsergebnisses
Die Begutachtung der Portfolios erfolgt innerhalb des WS 24/25 durch die vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfer/Prüferinnen. Die Mitteilung des Prüfungsergebnisses erfolgt durch das Prüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird durch das Prüfungsamt über das Studienportal AlmaWeb veröffentlicht. Bei Nichtbestehen muss das Portfolio überarbeitet und im Verfahren einer ersten Wiederholungsprüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingereicht werden. Der Zweitversuch ist durch die Studentin/den Studenten eigenständig anzumelden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur auf Antrag (beim Prüfungsausschuss Bildungswissenschaften / „e“ zu beantragen) durchgeführt werden.
Informationen zur Modulabmeldung, -verschiebung, -wiederholung etc. erhalten Sie im Prüfungsamt
Auskünfte zur Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie vom Prüfungsausschuß
Im Krankheitsfall ist umgehend ein ärztliches Attest einzureichen (spätestens am 3. Tag der Krankheit) und die Praktikumsschule unverzüglich (i.d.R. morgens vor Unterrichtsbeginn) zu informieren. Verlangt die Praktikumsschule ein Attest ab dem ersten Krankheitstag, so ist dieses der Schule als Kopie vorzulegen – informieren Sie sich spätestens bei Praktikumsantritt über die an Ihrer Schule geltenden Regelungen.
Alle Fehltage müssen Sie im Portfolio dokumentieren und begründen. Bei Abwesenheiten von bis zu drei Tagen gelten die Regelungen Ihrer Praktikumsschule; am dritten Fehltag ist zwingend auch dem Prüfungsamt und dem Büro für Schulpraktische Studien ein ärztliches Attest als Kopie vorzulegen (s.u.). Dies gilt unabhängig davon, ob Ihre bisherigen Fehltage einzeln oder am Stück lagen, und ob diese durch Krankheit, Freistellung für Prüfungen oder für andere wichtige Verpflichtungen begründet waren. (Beispiel: Sie waren zu Beginn des Praktikums zwei Tage krank und in der darauffolgenden Woche für einen Prüfungstermin von Ihrer Schule beurlaubt. Wenn Sie nun noch einmal krank werden, müssen Sie ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen).
Am Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) kann die Universität nicht teilnehmen, daher ist weiterhin eine Krankschreibung als Kopie in Papierform notwendig.
Bitte verfahren Sie wie folgt:
- eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) erhält Ihr zuständiges Prüfungsamt. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) bis auf Widerruf auch digital per gut lesbarem Scan per E-Mail eingereicht werden kann.
- eine Kopie des Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist bei der Schule abzugeben.
- eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist im Büro für Schulpraktische Studien (z. H. Frau Göricke) per E-Mail abzugeben.
- eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) legen Sie bitte Ihrem Portfolio bei
Hier finden Sie die Ansprechpartner:innen der Prüfungsämter:
https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/lehramtsstudium#c470159
Falls Sie trotz Krankheit noch die „Eckdaten“ des Praktikums, das heißt eine Praktikumszeit von mind. 3 Wochen, eine Präsenzzeit von mind. 75 Zeitstunden und die Erfüllung aller Prüfungsaufgaben, erbringen können, ist es ausreichend einen Vermerk über die Erkrankung nebst Krankenscheinkopie dem Portfolio beizulegen.
Bei einer Praktikumszeit unter 3 Wochen und/oder einer Präsenzzeit unter 75 Stunden, müssen Sie fehlende Teile nachholen bzw. wenn dies nicht möglich ist, das gesamte Praktikum wiederholen. In diesem Fall melden Sie sich auch im Büro für Schulpraktische Studien und besprechen das weitere Vorgehen.
Bei Erkrankung nach Praktikumsende und vor Abgabe des Portfolios gilt:
Ein Anrecht auf eine Verschiebung des Abgabetermins für die Prüfungsleistung aufgrund von Krankheit besteht nur bei fristgerechter Einreichung der Krankschreibung im Prüfungsamt. Das neue Abgabedatum wird von den Mitarbeitern des Prüfungsamtes berechnet und über AlmaWeb bekannt gegeben. Es liegt in der Verantwortung des Studierenden sich über den neuen Abgabetermin zu informieren und diesen einzuhalten.
Bei Erkrankung am Tag der Portfolioabgabe gilt:
1. die Erkrankung wird mittels einer Kopie vom Krankenschein im Portfolio nachgewiesen
2. die Abgabe des Portfolios verschiebt sich automatisch auf den ersten Tag nach Genesung (unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Werk-, Wochenend- oder Feiertag handelt)
3. wann, wo und bei wem das Portfolio abzugeben ist, klären Sie in Eigenverantwortung
Was muss ich beachten?
Grundsätzlich gilt: für den Tag der Prüfung sind Sie vom Praktikum freigestellt.
Sie vermerken Ihre Prüfungsteilnahme im Hospitationsnachweis in Ihrem Portfolio und legen dem Portfolio dazu einen entsprechenden Nachweis bei (z. B. Teilnahmebescheinigung, Prüfungseinladung, Auszug aus dem Alma Web).
Sollten Sie aufgrund von längeren Fahrtwegen und/oder mehreren Prüfungen nacheinander mehrere Tage eine Freistellung benötigen, stellen Sie bei Ihrer Seminarleitung in den Bildungswissenschaften einen entsprechenden Antrag und klären das weitere Vorgehen ab.
Auf Ihrem Schulleiterbrief vermerken Sie den Praktikums- und Prüfungszeitraum, sofern dieser Ihnen bereits schon bekannt ist, entsprechend bevor Sie das Dokument im Praktikumsportal Sachsen hochladen.
Urlaubssemester werden Ihnen nicht als Fachsemester angerechnet – Sie bleiben während dieser Zeit jedoch immatrikuliert und behalten den Studierendenstatus.
Während eines Urlaubssemesters können Sie Prüfungen und auch die dazugehörigen vierwöchigen Pflichtblockpraktika ablegen.
Eine eigenständige und auch fristgerechte Modulanmeldung, sowie auch eine Anmeldung im Praktikumsportal Sachsen ist durch den Studierenden erforderlich! Die dazugehörigen Teilnahmevoraussetzungen für die Modulanmeldung sind von dem Studierenden einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zum Modul 05-BWI-02 sowie die Ansprechpartner:innen: Institut für Bildungswissenschaften.
Bei Fragen und Anliegen zum Modul (z.B. An- und Abmeldungen) wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der Erziehungswissenschaften. Ansprechpartner ist Herr Dr. Christian Herfter, bitte nutzen Sie das Kontaktformular.
Finanzielle Praktikumsunterstützung für Praktika auf dem Land
Bei Ihrem Vorhaben die Pflichtpraktika im Lehramtsstudium zu absolvieren, werden Sie sicherlich auch vor der Frage stehen, wo Sie das Praktikum absolvieren und welche Unterstützungen Sie erhalten können, v. a. wenn Sie ein Praktikum außerhalb der Studienstadt Leipzig machen.
Der Freistaat Sachsen hat verschiedene Programme entwickelt, die Ihnen Unterstützung leisten sollen.
1. Perspektive Land
Perspektive Land ist ein Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) und wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Anträge für Pflichtblockpraktika in Bedarfsregionen für das WiSe 24/25 können vom 14.10. bis 19.11.2024 gestellt werden.
Was wird erstattet?
- entweder Übernachtungskosten für eine Unterkunft (max. 30 € pro Nacht)
- oder bei einer kostenfreien privaten Unterkunft in einer Bedarfsregion (z. B. im Elternhaus): An-/Abreisekosten zu Beginn und Ende des Praktikums und tägliche Pendelkosten von der Unterkunft zur Schule (ÖPNV günstigste Tickets oder PKW mit 0,20 €/km, max. Deckelung von 25 €/Tag)
- oder tägliche Pendelkosten ab einer Entfernung zwischen Wohnort und Praktikumsort von 25 km pro einfache Strecke (Ausnahme bei der Mindestentfernung möglich, wenn der Wohnort in einer Bedarfsregion liegt) (günstigstes ÖPNV-Ticket oder PKW mit 0,20 € pro km, max. Deckelung von 25 €/Tag).
weitere Informationen: https://www.perspektive-land.de/
Neben einer finanziellen Praktikumsunterstützung während des Blockpraktikums in sog. Bedarfsregionen des Freistaat Sachsen, erhalten Sie auch hilfreiche Tipps und Vernetzungsmöglichkeiten.
Aus dem aktuellen Durchgang gibt es wieder aktive Studierende, die unseren Podcast und unseren Instagram-Kanal übernommen haben. Hören oder schauen Sie gern mal rein: Perspektive Land - Der Schul-Podcast | Podcast on Spotify und www.instagram.com/perspektive.land.
Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, auch wenn bisher nur die Anmeldung mit Angabe der Wunschschule im Praktikumsportal erfolgt ist. Sollte sich die Schule nachträglich ändern, wird Ihr Antrag erneut geprüft, um sicherzustellen, dass er weiterhin den Anforderungen entspricht. Bitte beachten Sie, dass trotz Erfüllung der Kriterien kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht, da das Budget begrenzt ist.
Wir empfehlen, die absolvierten Pflichtpraktika während des Studiums im Nachweisheft freiwillig zu dokumentieren. Diese Nachweise könnten Sie weiterhin benötigen, wenn Sie z. B. den Studienort bzw. die Hochschule wechseln, sich für das Referendariat außerhalb von Sachsen bewerben, eigene Nachweise führen wollen.
Das digitale Dokument stellen wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung: Nachweis
PDF ∙ 298 KB (Dieser Nachweis ist ein PDF-Dokument, welches Sie am besten als Broschüre drucken - diese Einstellung finden Sie in den Druckereinstellungen Ihres Druckers)
Rechtliche Hinweise
Während des Praktikums gibt es einige rechtliche Regelungen, welche Sie beachten müssen.
Die Veröffentlichung des Ausschuss für Mutterschutz legt dar, dass der Kontakt zu ständig wechselnden Personen bzw. einer wechselnden Kundschaft oder regelmäßig Kontakt zu einer größeren Zahl an Ansprechpersonen zu einer unverantwortbaren Gefährdung für schwangere Frauen führt.
„Können Schutzmaßnahmen nicht in ausreichender Weiser ergriffen werden, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.“ (Quelle: www.bafza.de/programme-und-foerderungen/unterstuetzung-von-gremien/ausschuss-fuer-mutterschutz-geschaeftsstelle)
Auf dieser Grundlage wurden die Gefährdungen im Bereich Schule geprüft und Maßnahmen zwischen dem SMK, den leitenden Gewerbearzt des SMWA, dem ZAGS als arbeitsmedizinischer Dienst der Schulen, der Landesdirektion Sachsen und der Stabsstelle für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (SAG) abgestimmt.
Grundsätzlich ist es schwangeren Studierenden nicht mehr untersagt ein Pflichtpraktikum während Ihres Studiums an sächsischen Schulen durchzuführen. Ob und inwieweit schwangere Studierende an öffentlichen und freien Schulen eingesetzt werden können, hängt von einer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt/Amtsarzt ab. Die Schulleitung prüft zum Beispiel, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können und entscheidet dann über den Einsatz. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Zu diesem Zeitpunkt ist kein Praktikum möglich! Manche Förderschulen und Grundschule lehnen die Praktika ab, da die Kinder mehr Körperkontakt suchen. In Fächern wie Sport und Chemie wird eine andere Beurteilung vorgenommen, als bei anderen Fächern. siehe Link: (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2023/03/02/schwangere-koennen-in-praesenzunterricht-zurueckkehren/).
Vorgehensweise Studierende:
- Schwangere Studierende informieren umgehend die Praktikumsschule und das Büro für Schulpraktische Studien darüber
- Beurteilung und Prüfung durch die Schule, ob ein Einsatz möglich ist und ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können (Gefährdungsbeurteilung) siehe Link Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM):
- In Bezug auf die Regelungen in anderen Bundesländern und im Ausland erkundigen sich die schwangeren Studierenden bitte eigenständig
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite für Gleichstellung zum Thema Mutterschutz an der Universität Leipzig und auf der Webseite für Studium mit Kind des Studentenwerks Leipzig.
Die Studierenden haben während des Schulaufenthalts die in der Schule geltenden Vorschriften – einschließlich der Hausordnung – zu beachten und die Weisungen der Schulleitung und Lehrpersonen zu befolgen.
Sie sind verpflichtet, über die Ihnen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren und die Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) und Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten. Die in Praktikumsbelegen oder universitären Begleitveranstaltungen präsentierten Ergebnisse von Schul- und Unterrichtserkundungen werden in entsprechend anonymisierter Form verfasst.
Eine von Ihnen zu unterzeichnende Verpflichtung kann auf Verlangen von der Schulleitung eingefordert werden (sog. Verschwiegenheitsverpflichtung).
Studierende können durch die Tätigkeit an Schulen oder anderen pädagogischen Einrichtungen besonderen Gefährdungen durch Infektionskrankheiten ausgesetzt sein (insbesondere sog. „Kinderkrankheiten“). In diesem Zusammenhang ist eine ärztliche Überprüfung des Impf- und Immunstatus zu empfehlen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten für schwangere Studierende. Diese sollten die Schule und das Büro für Schulpraktische Studien über die Schwangerschaft informieren und das weitere Vorgehen entsprechend abstimmen.
Bei Vorliegen einer Erkrankung nach §34 Infektionsschutzgesetz dürfen die Studierenden ihr Praktikum nicht antreten, bzw. müssen dieses abbrechen und das Büro für Schulpraktische Studien, die Schule und das Gesundheitsamt sind umgehend zu informieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.
INFORMATIONEN ZUM MASERNSCHUTZGESETZ BEI PFLICHTPRAKTIKA AB WS 2019/2020
Für wen gilt das Masernschutzgesetz konkret?
- alle, die nach 1970 geboren wurden und
- die in der Einrichtung beschäftigt/tätig sind
- am Beispiel „Schule“ u. a. auch für Praktikanten
Was genau müssen betroffene Personen nachweisen?
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage:
- einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder
- eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw. die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann
Bis wann muss ein Impfnachweis vorliegen?
Alle ab dem 1. März 2020 neu Tätigen müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit den entsprechenden Nachweis der Einrichtungsleitung/Schulleitung unaufgefordert vorlegen.
Wer keinen Nachweis vorlegt, darf das Praktikum nicht absolvieren.
Wenn kein Nachweis oder nur in unzureichender Form vorliegt, muss die Einrichtungsleitung umgehend das zuständige Gesundheitsamt informieren.
Haftpflichtversicherung
Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es untersagt, dass der/die Praktikant/in Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden, Aufsichten oder Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit einer Lehrkraft übernimmt. Es besteht keine Haftpflichtversicherung über die jeweilige Universität bzw. das Studentenwerk.
Deshalb wird jedem/jeder Studierenden eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Für Studierende besteht während eines vom Büro für Schulpraktische Studien genehmigten Praktikums ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen (sofern der/die Studierende an einer sächsischen Hochschule immatrikuliert ist).
Versicherungsschutz besteht für Studierende während des Pflichtpraktikums bei allen Veranstaltungen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Pflichtpraktikum stehen (z. B. auch Pausenaufsichten, Exkursionen, Klassenfahrten, schulische Sportveranstaltungen). Darüber hinaus sind die Studierenden für die direkten Wege von zu Hause zur Schule und zurück versichert.
Nicht versichert sind alle Tätigkeiten im privaten Bereich, eigenverantwortlich ausgewählte Praktika, privat organisierte Bildungs- und Studienfahrten, Tätigkeiten während einer Beurlaubung und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder wenn die versicherten Wege aus privaten Gründen unterbrochen werden.
weiterführender Link: www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/praktika_studium/index.jsp
Krankenversicherungsschutz
Während des Praktikums innerhalb von Deutschland ist der/die Studierende über seine bisherige gesetzliche oder private Krankenversicherung krankenversichert.
Bei einem Praktikum im Ausland muss der Krankenversicherungsschutz durch den/die Studierende/n eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist unverzüglich Kontakt mit dem Büro für Schulpraktische Studien aufzunehmen.